Der Ausbildungsberuf Industriemechaniker / Industriemechanikerin wird staatlich anerkannt.
Die Ausbildung dauert 3 ½ Jahre.
Gegenstand der Berufsausbildung in der Fachrichtung Betriebstechnik sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse :
- Aufbau und Organisation des Betriebes, Grundlagen der Berufsbildung, des Arbeitsschutzes, der Arbeitssicherheit, des Umweltschutzes, des Arbeits- und Tarifrechts
- Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen
- Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen
- Planen und Steuern von Arbeits- und Bewegungsabläufen, Kontrollieren und Beurteilen der Ergebnisse
- Warten und Instandsetzen von Betriebsmitteln
- Prüfen, Anreißen und Kennzeichnung von Werkstücken
- spanabhebende Werkstoffbearbeitung von Hand
- Drehen, Fräsen, Bohren, Senken und Reiben von Metallen
- Kleben und Bearbeiten von Kunststoffen
- Trennen und Biegen von Werkstoffen
- Verbinden von Bauteilen durch Hartlöten, Schweißen, Schrauben, Stiften und Bolzen
- Montieren von Baugruppen
- Beachten der Sicherheit und Umgang mit Schutzgeräten und -einrichtungen
- Prüfen, Einstellen und Inbetriebnahme von verketteten Baugruppen
- Montieren und Installieren von Baugruppen nach technischen Unterlagen
Zusätzlich werden folgende Fertigkeiten und Kenntnisse zum Gegenstand der Ausbildung
Thermisches TrennenWarmumformenAufbau und Prüfen von Hydraulikschaltungen sowie von elektronischen Komponenten bei SteuerungstechnikAufstellen, Einbauen und Anschließen von Maschinen, Geräten und BaugruppenFeststellen, Eingrenzen und Beheben von Fehlern und StörungenInbetriebnahme von Maschinen oder Anlagen sowie Erhalten ihrer Betriebsfähigkeit