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Polizeiärztin / Polizeiarzt (w / m / d)
Hessisches Polizeipräsidium EinsatzDarmstadt, Hessen, DeutschlandErzieher / Pädagoge / Gesundheitspfleger (m / w / d) Betreutes Wohnen Tagdienst
Stiftung Nieder-Ramstädter DiakonieNauheimPolizeiärztin / Polizeiarzt (w / m / d)
Hessisches Polizeipräsidium EinsatzDarmstadt, Hessen, DeutschlandBeim Hessischen Polizeipräsidium Einsatz (HPE)
ist in der Außenstelle des Polizeiärztlichen Dienstes in der Abschiebungshafteinrichtung in Darmstadt-Eberstadt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Stelle als
Polizeiärztin / Polizeiarzt (w / m / d)
Kennziffer 05-2025
zu besetzen.
Eine Einstellung erfolgt zunächst im Angestelltenverhältnis. Bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen und Bewährung ist die Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich.
Sie suchen eine Alternative zum hektischen und unplanbaren Klinikalltag?
Sie möchten endlich Zeit für Ihre Patientinnen und Patienten haben, ohne dabei wirtschaftlichen Zwängen zu unterliegen?
Sie wünschen sich eine selbstbestimmte Tätigkeit ohne unternehmerisches Risiko und die Kosten einer Niederlassung?
Vielleicht ist dann das nachfolgende Angebot etwas für Sie!
Weil wir möchten, dass Sie sich ein genaues Bild von uns und Ihren zukünftigen Aufgaben machen können, wollen wir Ihnen im Folgenden zunächst eine Vorstellung davon geben, was Sie bei uns erwartet. Bei Interesse freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.
Ihre Arbeitsstelle
Für die Außenstelle des Polizeiärztlichen Dienstes in der Abschiebungshafteinrichtung des Polizeipräsidiums Südhessen in Darmstadt-Eberstadt suchen wir eine engagierte Ärztin bzw. einen engagierten Arzt.
Die Abschiebungshafteinrichtung ist die einzige ihrer Art in Hessen. In ihr sind bis zu 80 Personen untergebracht, bis deren Abschiebung vollzogen wird. In dieser Aufenthaltszeit obliegt dem Polizeiärztlichen Dienst unserer Behörde deren medizinische Betreuung und Versorgung.
Sie sind verantwortlich für die ärztliche Leitung der Außenstelle und haben die Dienst- und Fachaufsicht über dessen medizinischen Personals. Während Ihrer Arbeitszeit untersuchen und behandeln Sie die in der Einrichtung untergebrachten Personen. Hierbei werden Sie derzeit von einem erfahrenen Kranken- und Gesundheitspfleger sowie einem erfahrenen Notfallsanitäter unterstützt.
Sie werden Teil des polizeiärztlichen Kollegiums, das neben der Abschiebungshafteinrichtung in Darmstadt-Eberstadt an drei weiteren Standorten in Wiesbaden und Frankfurt am Main angebunden ist, und können - im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten - am Spektrum unserer vielfältigen Aufgaben teilhaben.
Eckdaten
Der Beschäftigungsumfang beträgt 100 % (40 Stunden / Woche). Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich, die vollständige Besetzung der Stelle muss jedoch gewährleistet sein.
Die Einstellung erfolgt tarifgebunden zunächst in der Entgeltgruppe 15 des TV-H. Das entspricht - abhängig von anzurechnenden Erfahrungszeiten sowie ohne Berücksichtigung von Zulagen oder sonstigen Entgeltbestandteilen - einem monatlichen Grundgehalt von zurzeit ca. 5.000 € bis 7.000 € brutto.
Die Übernahme in ein Beamtenverhältnis bis zur Besoldungsgruppe A 15 ist bei Interesse und Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen sowie unter Berücksichtigung des Stellenplans möglich.
Auch wenn Sie aus einer aktuellen Klinik- oder Praxistätigkeit kommend, vermutlich mit finanziellen Einbußen rechnen müssen, lohnt es sich trotzdem. Lesen Sie gerne weiter! Zur Einschätzung der individuellen Auswirkungen können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen.
Bei allen Tätigkeiten werden Sie im Auftrag des Landes Hessen tätig. Für Sie bedeutet das, dass Sie weder unternehmerisches Risiko tragen, noch sich Gedanken um Abrechnungen nach GÖA machen müssen.
Ihr Arbeitstag
Als ärztliche Leitung der Einrichtung untersuchen und behandeln Sie die untergebrachten Personen vor Ort in modernen, praxisähnlichen Räumlichkeiten innerhalb der Abschiebungshafteinrichtung des Polizeipräsidiums Südhessen.
Für organisatorische Belange steht Ihnen, insbesondere in der Einarbeitungszeit, das gesamte Team unseres ärztlichen Dienstes gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Schwerpunktmäßig kommen Ihnen folgende Aufgaben zu :
- ärztliche Leitung (Dienst- und Fachaufsicht) der Außenstelle mit derzeit
2 medizinische Fachkräfte
vor Ort im Sinne einer hausärztlichen Versorgung in der Abschiebungs-hafteinrichtung
Leitung der Abschiebungshafteinrichtung und Mitarbeitenden des Zentrums für polizeipsychologische Dienste und Services (ZPD) der hessischen Polizei
Anforderungen :
A-Kriterien – diese müssen erfüllt sein :
13 a Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG)
Wünschenswert / von Vorteil, aber nicht vorausgesetzt, sind weiterhin (B-Kriterien) :
Arbeitsgebieten
Unser Angebot
Ansprechpartner :
Sie haben noch weitergehende Fragen, zum Beispiel zum Auswahlverfahren oder den Formalitäten? Dann steht Ihnen die Abteilungsleiterin der Verwaltung, Frau Wahl (Tel. 06134 / 602 - 4000), gerne zur Verfügung. Bei Fachfragen können Sie sich gerne an den Leitenden Polizeiarzt, Herrn Dr. Labus (Tel. 06134 / 602 - 8000), wenden.
Was noch wichtig ist :
Voraussetzung für eine Tätigkeit beim Hessischen Polizeipräsidium Einsatz ist die Bereitschaft zur Mitwirkung an einer Zuverlässigkeitsüberprüfung zum Schutz staatlicher Einrichtungen und Veranstaltungen gemäß § 13 a Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG).
Hierzu ist die in der Ausschreibung gespeicherte Anlage „Erklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung“ (finden Sie im Bewerbungsportal rechts neben dem Ausschreibungstext) auszufüllen und zusammen mit einem aktuellen Ausweisdokument (beidseitige Kopie Personalausweis bzw. Reisepass) in Ihrem Bewerberprofil hochzuladen bzw. Ihrer Bewerbung beizulegen.
Allgemeine Hinweise :
Es werden für das Auswahlverfahren folgende Unterlagen benötigt :
plus ggfs. Fiktionsbescheinigung)
Bitte senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung bis spätestens 25.03.2025 vorzugsweise online über stellensuche.hessen.de oder per E-Mail an [email protected].
Es können nur Bewerbungen berücksichtigt werden, die alle erforderlichen Unterlagen enthalten.
Verspätet eingehende Bewerbungen haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung. Nicht berücksichtigte Bewerberinnen und Bewerber erhalten nach Abschluss des Auswahlverfahrens eine Nachricht.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hessischen Landesverwaltung werden gebeten, sich über das Service-Portal zu bewerben und neben der Abgabe der vollständigen Bewerbungsunterlagen ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in ihre Personalakte durch die Personalverwaltung des Hessischen Polizeipräsidium Einsatz zu erklären. Hierzu ist die in der Ausschreibung gespeicherte Anlage „Einverständniserklärung Einsichtnahme PA“ (im Bewerbungsportal unterhalb des Ausschreibungstextes bzw. unter dem Reiter „Anlagen“) auszufüllen und in Ihrem Bewerberprofil hochzuladen.
Nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz besteht für die hiesige Behörde eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils. Daher sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.
Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich, die vollständige Besetzung der Stelle muss jedoch gewährleistet sein.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung im Rahmen der entsprechenden Bestimmungen besonders berücksichtigt.
Das Hessische Polizeipräsidium Einsatz fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern und unterstützt grundsätzlich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten und ist mit dem Gütesiegel „Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen“ zertifiziert.
Ehrenamtliches Engagement wird in Hessen gefördert. Im Ehrenamt erworbene Erfahrungen und Fähigkeiten können gegebenenfalls im Rahmen von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung positiv berücksichtigt werden, wenn sie für die vorgesehene Tätigkeit dienlich sind.
Eine datenschutzgerechte Vernichtung Ihrer Bewerbungsunterlagen bis sechs Monate nach Abschluss des Verfahrens wird zugesichert. Die Erfassung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (GDSIG) sowie Art. 13 der Verordnung (EU) 2016 / 649 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
25. Mai 2018 (Datenschutz-Grundverordnung).