An der STAATLICHEN HOCHSCHULE FÜR MUSIK UND DARSTELLENDE KUNST MANNHEIM
ist frühestens zum Herbstsemester 2024 / 25 folgende Stelle zu besetzen :
Teilzeitstelle (50 %) Akademische Mitarbeiterin (w / m / d) für Elementare Musikpädagogik
TV-L E 12 / 13
Im Hauptfach Elementare Musikpädagogik (EMP) sind etwa 20 Hauptfachstudierende eingeschrieben. 6 Lehrpraxisgruppen unterschiedlichen Alters werden von Lehrkräften und Studierenden unterrichtet (Musikpraxis für Eltern-Kind-Gruppen, für Vorschulkinder, Grundschulkinder und Senior : innen; außerdem Kooperationen mit verschiedenen Institutionen), und darüber hinaus werden verschiedene Musikvermittlungsprojekte durchgeführt. Neben der hauptberuflichen Professur und einer Teilzeitstelle (50 %) Akademische Mitarbeiterin sind derzeit noch 5 Lehraufträge vergeben. Im Zuge der Hochschul-finanzierungsvereinbarung (HoFV II) sollen Lehrauftragsstunden durch eine zweite Teilzeitstelle (50 %) Akademische Mitarbeiterin (m / w / d) ersetzt werden. Die Aufgaben der Stelle umfassen die Lehrpraxis mit verschiedenen Altersgruppen in unterschiedlichen Unterrichtskontexten sowie die Lehre von Theorie und künstlerischer Praxis der EMP. Einstellungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom oder Master, bei Masterabschluss in einem anderen Hauptfach zumindest der Bachelor-Abschluss in Elementarer Musikpädagogik) und ein instrumental- / gesangspädagogischer Abschluss sowie mehr-jährige Lehrerfahrung an Hochschule(n) und Musikschule(n). Es wird eine Persönlichkeit gesucht, die sowohl pädagogisch als auch künstlerisch hoch qualifiziert und erfahren ist, in besonderer Weise kommunikative und kreative Fähigkeiten besitzt und bereit ist, sich innovativ in die Weiterentwicklung der Studienangebote der EMP einzubringen.
Das Dienstverhältnis ist auf zwei Jahre befristet. Wird das Dienstverhältnis nach Fristablauf fortgesetzt, findet kein neues Auswahlverfahren statt. Die Vergütung erfolgt entsprechend den Richtlinien des Finanzministeriums. Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen (Abschluss eines mindestens achtsemestrigen Studiums an einer Musikhochschule oder an einer vergleichbaren Einrichtung im Ausland mit dem Diplom oder Master) erfolgt die Einstufung nach E 13 TV-L. Die Lehrverpflichtung richtet sich nach der LVVO-KHS. Im Rahmen dieser Vorgaben werden ihr Umfang sowie die weiteren Aufgaben vom Präsidium festgelegt. Die Hochschule legt besonderen Wert auf die Bereitschaft zu interdisziplinärer Zusammenarbeit sowie auf die engagierte Mitarbeit in der Selbstverwaltung. Schwerbehinderte Bewerberinnen (w / m / d) werden bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt. Frauen werden nachdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Die Bewerbungsunterlagen müssen Angaben zum künstlerischen und pädagogischen Werdegang und Kopien der Urkunden über die Schul- und gegebe-nenfalls Hochschulabschlüsse enthalten (eine Rücksendung erfolgt nicht). Mit der Einreichung Ihrer Bewerbung stimmen Sie den Regelungen der Hochschule gemäß Art. 6, 7 und 13 DSGVO zu. Diese finden Sie auf unserer Website im Bereich „Service“ unter „Ausschreibungen“.
Bitte senden Sie die Unterlagen bis zum 01.07.2024 sowohl per Mail als auch per Post an die
Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim
Präsidium, N 7, 18, 68161 Mannheim