Die Samtgemeinde Rodenberg besetzt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine befristete Stelle für die
Aufsuchende Jugendarbeit (m / w / d) in Lauenau - bis S 11b TVöD -
Die Arbeitszeit beträgt 20 Stunden wöchentlich. Die Stelle ist zunächst auf 2 Jahre befristet mit der Aussicht auf Entfristung.
Aufgabenbereich im Flecken Lauenau :
- Konzeptionierung, Organisation und Durchführung von sozialintegrativen Angeboten für Jugendgruppen bzw. -cliquen unter Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Interessenlagen
- Konzeption und Durchführung von Projekten und Workshops mit und für Kinder und Jugendliche, z.B. Aufklärung und Prävention
- Netzwerkarbeit in den mit Kinder- und Jugendfragen befassten Gremien und Vereinen
- Partizipationsarbeit, Umsetzung von Beteiligungsstrategien der Jugendpolitik
- Dokumentation und Berichterstattung
Wir wünschen uns von Ihnen :
Studium der Sozialpädagogik oder Sozialen Arbeit oder ähnliche QualifikationFach- und Methodenkompetenz in den Bereichen Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und im Projektmanagement und praktischen ErfahrungenKreativität für konzeptionelles Neuland, persönliche Offenheit, Einfühlungsvermögen und Belastbarkeit im Umgang mit den ZielgruppenKontakt- und Kommunikationsfähigkeit, Koordinations- und Kooperationsfähigkeit sowie organisatorisches GeschickFreude an selbständiger ArbeitFlexibilität auch hinsichtlich der Arbeitszeiten am Abend und am WochenendeFührerschein der Klasse B sowie die Bereitschaft, den eigenen PKW für dienstliche Zwecke zu nutzenWir bieten Ihnen :
tariflichen Vergütung nach dem TVöD bis S 11b einschließlich einer Jahressonderzahlung und einem Leistungsentgelt30 Tage Jahresurlaub (5-Tg.-W.) sowie Sonderurlaub bei besonderen Anlässen2 RegenerationstageFachliche und persönliche QualifizierungsmaßnahmenArbeitgeberbeteiligung zu einer betrieblichen Altersvorsorge (Zusatzversorgung)Arbeitgeberzuschuss zu den vermögenswirksamen Leistungenbenefits.meHansefitDie Samtgemeinde Rodenberg setzt sich für die berufliche Gleichstellung der Geschlechter ein und strebt an, in allen Bereichen und Positionen eine Unterrepräsentanz i. S. d. Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) abzubauen.
Schwerbehinderte Bewerber
innen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Sinne von § 151 SGB IX bitte ich zur Wahrung Ihrer Interessen bereits in der Bewerbung mitzuteilen.Haben Sie noch Fragen?
Dann steht Ihnen Frau Cheyenne Gerstner aus unserem Personalteam gerne unter der Telefonnummer 05723 / 705-15 zur Verfügung
www.rodenberg.de /