Stellenangebot
Befristete Einstellung in den Schuldienst an Grundschulen des Saarlandes
Stellenausschreibung des Ministeriums für Bildung und Kultur
Befristete Beschäftigung von Lehrkräften an saarländischen Grundschulen im Schuljahr 2024 / 25
Das Saarland stellt während des gesamten Schuljahres befristet Aushilfslehrkräfte für die Grundschulen ein. Bewerbungen sind jederzeit möglich. Für jedes Schuljahr ist jeweils eine erneute Bewerbung erforderlich.
Wir bieten eine Einstellung im Arbeitsverhältnis. Teilzeitbeschäftigung ist möglich.
Bei gleicher Eignung werden Schwerbehinderte bevorzugt berücksichtigt. Bitte Kopien der Vorder- und Rückseite des Schwerbehindertenausweises als PDF-Datei beifügen.
Bewerben können sich Lehrkräfte (m, w, d) mit folgenden Befähigungen :
- Lehramt für die Primarstufe
- Lehramt für die Primarstufe und die Sekundarstufe I (Klassenstufe 5 bis 9)
- Lehramt an Hauptschulen und Gesamtschulen
- Lehramt an Realschulen und Gesamtschulen bzw. für das Lehramt für die Sekundarstufe I (Klassenstufen 5 bis 10)
- Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen (Klassenstufen 5 bis 13) bzw. für das Lehramt für die Sekundarstufe I und für die Sekundarstufe II (Gymnasien und Gemeinschaftsschulen)
sowie Interessenten mit lediglich Bachelor of Education bzw. erster Staatsprüfung / Master of Education.
Bitte bewerben Sie sich online mithilfe des Online-Bewerbungsbogens.
Beizufügen sind folgende Unterlagen :
Unterschriebener LebenslaufLichtbildNachweis Masernschutz gemäß § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG)Geburtsurkunde, ggf. Heiratsurkunde oderLebenspartnerschaftsurkunde, Geburtsurkunde(n) Kind(er)Zeugnis über die allgemeine HochschulreifeZeugnis über die Erste Staatsprüfung oder die entsprechenden Bachelor- und Masterzeugnisse (auch die Abschlussbescheinigung des Masterstudienganges) mit den jeweils zugehörigen Studiennachweisen (Transcripts of Records)ggf. Zeugnis über die Zweite Staatsprüfungggf. Zeugnis einer Erweiterungsprüfung (weiteres Fach) mit dem zugehörigen Studiennachweis (Transcripts of Records)Bei nichtsaarländischen Prüfungen ist eine Anerkennung durch das hiesige Prüfungsamt einzuholen (Tel. : 0681 / 501-7689)ggf. kirchliche Unterrichtserlaubnisggf. vollständige Arbeitsverträge zu Tätigkeiten nach dem zweiten Staatsexamen mit mindestens hälftigem Beschäftigungsumfang sowie die entsprechenden Bewährungsnachweise / Arbeitszeugnisseggf. Nachweise über eine der nachfolgenden Zusatzausbildungen : Deutsch als Fremdsprache, Zusatzausbildung für den bilingualen deutsch-französisch UnterrichtAngaben zu einer gewünschten Teilzeitbeschäftigungggf. Kopie der Vorder- und Rückseite des SchwerbehindertenausweisesDer Eingang Ihrer Bewerbung wird per Mail bestätigt.
Information zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Artikel 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Diese Informationen beziehen sich auf Bewerbungsverfahren des Ministeriums für Bildung und Kultur.
1. Kontaktdaten der für die Datenverarbeitung verantwortlichen Stelle
Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle
Ministerium für Bildung und Kultur
Frau Ministerin Streichert-Clivot
Trierer Straße 33
66111 Saarbrücken