Ihr Arbeitsgebiet umfasst
Sachbearbeitung in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe für die Gewährung von Hilfen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen nach SGB VIII
- Übernahme der Kosten für teilstationäre Hilfen, Vollzeitpflege und für ambulante Hilfen nach SGB VIII sowie die Bearbeitung von Annexleistungen nach §§ , SGB VIII
- Gewährung von laufendem Jugendhilfeunterhalt im Rahmen des betreuten Wohnens und der gemeinsamen Wohnform für Mütter / Väter und Kinder
- Gewährung einmaliger Leistungen und Krankenhilfe oder Krankenversorgung nach § SGB V für den laufenden Betreuungsfall
- Entscheidung über Kostenerstattungen gemäß § ff SGB VIII sowie Anmeldungen von Kostenerstattungsansprüchen bei anderen örtlichen Jugendhilfeträgern
- Rechnungsprüfung und Zahlbarmachung mit SoPart
- Berechnung, Festsetzung und Einziehung von Kostenbeiträgen der untergebrachten Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährige
Die ausführliche Beschreibung des Arbeitsgebietes finden Sie unter '