Kennziffer : 66 / 03 / 02 / 25 / 01
Ihre Aufgaben unter anderem :
- Kostenermittlung, Ausschreibung, Vergabe und Bauüberwachung von Maßnahmen im Bereich öffentlicher Verkehrsflächen und Sonderverkehrsflächen
- Erstellung, Prüfung und Abwicklung von Bauverträgen und Vertragsleistungen aus straßenbautechnischer Sicht
- Abwicklung von Maßnahmen privater Bauherr
- innen zur Herstellung von Grundstückszufahrten und Änderungsarbeiten im öffentlichen Verkehrsraum
- Prüfung von Mengenermittlungen und Bauabrechnungen
- Abrechnung und Aktivierung der Bauprojekte
- Bearbeitung von Beschwerden und Anfragen von Bürger
- innen.
Ihr Profil :
Straßenbauermeisterin oder Technikerin, Fachrichtung Tiefbau oder vergleichbare Fachrichtunggute Kenntnisse der Straßenbautechnik (Pflaster- und Asphaltbauweisen) sowie sicherer Umgang mit den Vergabevorschriften, zum Beispiel VOBKenntnisse und Verwaltungserfahrung im Bereich Bautechnik und BauvertragsrechtSelbständigkeit, Engagement, Belastbarkeit sowie EntscheidungsfähigkeitVerhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen verbunden mit sicherem und verbindlichem Auftreten, gute Organisations- und Teamfähigkeituneingeschränkte Fahrerlaubnis der Klasse 3 oder EU-Norm B.Die Einstellung erfolgt unbefristet im Arbeitsverhältnis zu den Bedingungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).
Was Sie sonst noch wissen sollten :
Wir leben Vielfalt –
Wir bekennen uns ausdrücklich zu Vielfalt in unserem Arbeitsumfeld und freuen uns über die Bewerbungen aller Talente – unabhängig von Alter, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, ethnischer, kultureller und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung und Identität. Deshalb hat die Landeshauptstadt Düsseldorf die Charta der Vielfalt unterzeichnet : www.charta-der-vielfalt.de.
Wir freuen uns über Bewerbungen von Frauen und bevorzugen Frauen nach Maßgabe des LGG NRW in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sowie gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 SGB IX sind erwünscht.