Warum sind wir uns so sicher, dass unsere Jobs in den Bezirksämtern so bunt sind? Weil wir es täglich in unserer Arbeit erleben! Denn unsere Aufgaben sind so vielfältig wie unser Wetter : mal beständig, mal wechselhaft und immer spannend. Bei den einen gestalten wir aktiv unsere bunten Stadtteile und bei anderen tragen wir zur Bürgernähe unserer Stadt bei. Egal ob als Anlaufstelle für Bürger : innen in jeder Lebenslage oder bei der Arbeit für und in den Bezirken, wir berühren damit die Leben unserer Mitmenschen. Mit Leidenschaft und Engagement für unsere hanseatische Metropole – kommen Sie an Bord und prägen Sie mit uns die Zukunft Hamburgs!
Wir wachsen und schaffen die Voraussetzungen für Wohnen und Arbeiten in neuen Stadtquartieren und in citynaher Lage mit einer guten Ausstattung an sozialer Infrastruktur und Naherholung. Die Herausforderungen des Klimawandels und veränderter Mobilität gehen wir an. Das derzeit 27-köpfige Team der Stadt- und Landschaftsplanung arbeitet engagiert, kooperativ und interdisziplinär. Die Stelle ist der Abteilung „Bebauungsplanung“ des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung zugeordnet. Besonderer Fokus liegt auf dem Entwicklungsraum Oberbillwerder, der Innenentwicklung in der Innenstadt und umgebenden Quartieren.
Ihre Mitarbeit im regionalen Katastrophenschutzdienst des Bezirksamtes Bergedorf wäre uns wichtig.
Hier finden Sie weitere Informationen : und
- Erarbeiten und Verhandeln von sehr komplexen Bebauungsplanentwürfen und städtebaulichen Verträgen, insbesondere die Überprüfung und Klärung städtebaulicher Ziele sowie die Mitwirkung an Funktionsplanungen
- Durchführen von Öffentlichkeitsbeteiligungen, Erarbeitung von Veränderungssperren
- Vergabe, Steuerung und Prüfung von externen Planungs- und Gutachtenleistungen
- Erarbeiten von Vorlagen für politische und fachliche Gremien und das Mitwirken an Stellungnahmen bei der Beantwortung von parlamentarischen Anfragen zu Senats- / Bürgerschaftsdrucksachen
- Stellvertretung der Abteilungsleitung Bebauungsplanung, fachlich und organisatorisch
Erforderlich
abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium der Fachrichtung Städtebau / Stadtplanung oder Raumplanung und / oder Architektur mit nachgewiesener Vertiefung im Städtebau oder eines vergleichbar qualifizierenden integrierten Studienganges oderdem Hochschulabschluss gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungenzusätzlich jeweils mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung oderals Beamtin bzw. Beamter : Befähigung für die Laufbahn der Technischen Dienste in der Laufbahngruppe 2 in einer der o.g. Fachrichtungen mit Zugang zum zweiten Einstiegsamt oderBefähigung für die Laufbahn der Fachrichtung Technische Dienste in der Laufbahngruppe 2 mit Zugang zum ersten Einstiegsamt in einer der o.g. Fachrichtungen und Sie befinden sich bereits in einem Amt mindestens der Besoldungsgruppe A12Vorteilhaft
Fähigkeit zu strategischem Denken und Planen sowie zur Analyse und Bewertung besonders komplexer Sachverhaltefundierte Kenntnisse der relevanten Rechts- und Verwaltungsvorschriften, insbesondere des Baugesetzbuches (BauGB), der Hamburger Bauordnung (HBauO) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO), sowie der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)gute Kommunikations- und Überzeugungsfähigkeit, Verhandlungsgeschick sowie Organisations- und SteuerungskompetenzFähigkeit, rechtssichere, allgemein verständliche Texte und Zeichnungen für Bebauungspläne und Verordnungen zu erarbeitenBereitschaft und Fähigkeit, an der Weiterentwicklung von IT-Anwendungen mitzuwirkeneine Stelle, unbefristet, schnellstmöglich zu besetzenTeilzeittätigkeit ist unter Berücksichtigung betrieblicher Belange grundsätzlich möglichBezahlung nach Entgeltgruppe 13 TV-L bzw. Besoldungsgruppe A13flexible und familienfreundliche Arbeitszeit30 Tage Urlaub pro Jahr bei einer 5-Tage-Wochebetriebliche Altersvorsorge und vermögenswirksame LeistungenMöglichkeit des Erwerbs des (Firmenfitness)Bitte übersenden Sie uns folgende Dokumente :
tabellarischer Lebenslauf,Nachweise der geforderten Qualifikation,aktuelle Beurteilung bzw. aktuelles Zeugnis (nicht älter als drei Jahre),für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes).