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112 Medic 13_3 / 2024 – Ausbildung Notfallsanitäterin / Notfallsanitäter auch als Kombiausbildung Feuerwehrfrau / Feuerwehrmann (m / w / d)

112 Medic 13_3 / 2024 – Ausbildung Notfallsanitäterin / Notfallsanitäter auch als Kombiausbildung Feuerwehrfrau / Feuerwehrmann (m / w / d)

Rechnungshof von BerlinBerlin, Berlin
Vor 30+ Tagen
Stellenbeschreibung

Ihr Arbeitsgebiet umfasst

Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter leisten bei medizinischen Notfällen bis zum Eintreffen der Ärztin / des Arztes Erste Hilfe und führen lebensrettende Maßnahmen durch. Sie assistieren bei der ärztlichen Notfall- und Akutversorgung und befördern kranke oder verletzte Personen unter fachgerechter Betreuung in ein Krankenhaus.

Der Zugangsweg Medic beinhaltet neben der Ausbildung zur Notfallsanitäterin / zum Notfallsanitäter auch eine feuerwehrtechnische Ausbildung. Der Vorbereitungsdienst für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst setzt sich aus Monaten Ausbildung zur Notfallsanitäterin / zum Notfallsanitäter und bis zu 6 Monaten feuerwehrtechnische Grundausbildung zusammen und wird im Status einer Beamtenanwärterin / eines Beamtenanwärters absolviert. Nach erfolgreicher Laufbahnprüfung werden Sie als Brandmeisterin / Brandmeister im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst mit dem Schwerpunkt Rettungsdienst eingesetzt.

Darüber hinaus wird alternativ auch ausschließlich die dreijährige Ausbildung zur Notfallsanitäterin / zum Notfallsanitäter angeboten. Diese beinhaltet keine feuerwehrtechnische Ausbildung und wird im Angestelltenverhältnis absolviert.

Wir bieten :

  • eine hochwertige Ausbildung mit ständigem Praxisbezug
  • den Beamtenstatus ab Beginn der Ausbildung bzw. ein Ausbildungsverhältnis mit der Berliner Feuerwehr
  • bei entsprechender Eignung die anschließende Ernennung zur Beamtin / zum Beamten auf Probe bzw. Einstellung als Notfallsanitäterin / Notfallsanitäter
  • langfristige Karriere- und Weiterentwicklungschancen
  • eine vielseitige, abwechslungsreiche und interessante Aufgabenbreite
  • Arbeiten in einem hochkollegialen Umfeld
  • einen interessanten, anspruchsvollen und sicheren Arbeitsplatz
  • vergünstigte Mitgliedschaften in verschiedenen Fitnessstudios und kostenfreien Eintritt in Schwimmbäder der Bäderbetriebe im Rahmen der Sportförderung für Beschäftigte der Berliner Feuerwehr
  • möglicher Führerscheinzuschuss von maximal 1. € ab dem Probezeitverhältnis bzw. Tarifbeschäftigtenverhältnis

Die Berliner Feuerwehr kann bei der Suche nach bezahlbarem Wohnraum für die Dauer der Ausbildung unterstützen. Bei Interesse wenden Sie sich bitte nach Einstellungszusage an das Servicepostfach : <-feuerwehr.de

Besoldung / Ausbildungsvergütung :

Weiterhin haben Sie Anspruch auf eine monatliche Hauptstadtzulage i.H.v. Euro brutto oder einen monatlichen Zuschuss zum Azubi-Ticket des Verkehrsbundes Berlin Brandenburg (VBB) in Höhe von derzeit , Euro zuzüglich eines monatlichen Zulagenbetrages in Höhe der Differenz zwischen Euro und dem Zuschuss zum VBB-Azubi-Ticket.

Darüber hinaus erhalten Sie eine Feuerwehrzulage in Höhe von derzeit , Euro monatlich ab dem zweiten Jahr des Vorbereitungsdienstes.

Während des bis zu - monatigen Vorbereitungsdienstes (als Beamtin / Beamter) erhalten Sie Anwärterbezüge in Höhe von 1., Euro brutto sowie nach dem dritten Jahr zusätzlich einen Anwärtersonderzuschlag gemäß § Bundesbesoldungsgesetz in der Überleitungsfassung für Berlin in Höhe von , Euro brutto ggf. zuzüglich eines Familienzuschlags.

Sofern Sie ausschließlich die Notfallsanitäterausbildung absolvieren, erhalten Sie nachstehende Ausbildungsvergütung (brutto) :

1. Jahr : 1., Euro

2. Jahr : 1., Euro

3. Jahr : 1., Euro

Sie bringen mit :

  • Sofern Sie sich für eine Ausbildung im Beamtenverhältnis interessieren, müssen Sie Deutsche / Deutscher im Sinne des Artikels des Grundgesetzes oder Staatsangehörige / Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union sein.
  • Sie treten jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung von Berlin ein. Damit ist u.a. gemeint, dass Sie keinen extremistischen oder verfassungsfeindlichen Gruppierungen angehören oder deren Meinungen vertreten.
  • Sie sind persönlich und charakterlich für den Dienst als Beamtin oder Beamter oder für die Ausbildung bei der Berliner Feuerwehr geeignet geeignet. D. h. Sie haben ein einwandfreies Führungszeugnis, keine Vorstrafen und konsumieren keine Drogen.
  • Sie haben mindestens einen mittleren Schulabschluss (MSA) oder eine andere gleichwertige abgeschlossene Schulausbildung.
  • ODER : Sie haben einen Hauptschulabschluss (oder eine gleichwertige Schulausbildung) und eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer (eine zweijährige ausschließlich schulische Berufsausbildung wird nicht anerkannt).
  • Sie sind zum Beginn des ersten rettungsdienstlichen Praktikums (4 Wochen nach Einstellungstermin) mindestens Jahre alt.
  • Sofern Sie die Ausbildung im Beamtenverhältnis absolvieren möchten, dürfen Sie zum jeweiligen Ausbildungsbeginn das . Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • Sie können zum Beginn der feuerwehrtechnischen Ausbildung ein Schwimmabzeichen in Silber vorweisen (nicht älter als 2 Jahre).
  • Sie besitzen die Fahrerlaubnis der Klasse B oder verpflichten sich, diese spätestens bis Monate nach Ausbildungsbeginn zu erwerben. Dies ist Voraussetzung für den Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse C während der Ausbildung.
  • Körperliche und gesundheitliche Voraussetzungen :

  • Sie sind mindestens cm und höchstens cm groß um die Beamtenlaufbahn beginnen zu können.
  • Sie sind mindestens cm und höchstens cm groß, um die Berufsausbildung zur Notfallsanitäterin oder zum Notfallsanitäter beginnen zu können.
  • Ihre unkorrigierte Sehschärfe beträgt mindestens Prozent auf jedem Auge
  • Nach dem Ergebnis der Untersuchung beim Ärztlichen Dienst sind Sie uneingeschränkt feuerwehrdiensttauglich.
  • Der Umgang mit Körperflüssigkeiten, wie z.B. Blut, ist kein Problem für Sie.
  • Um der Möglichkeit der Ansteckung mit Krankheiten im Einsatzdienst vorzubeugen, wird die Bereitschaft, sich regelmäßig impfen zu lassen, vorausgesetzt. Ein bestehender Impfschutz bzw. Immunität gegen Masern muss im Rahmen der Einstellungsuntersuchung nachgewiesen werden.