Als Leitung des operativen Betriebsbereiches stellen Sie die Betriebsfähigkeit und -sicherheit der betriebstechnischen Anlagen sicher. Für den Nutzer sind Sie die direkte Ansprechperson und achten daher auf die rechtzeitige Ausführung der Arbeitsaufträge.
Zu ihren Aufgaben gehört :
- Überwachung und Betriebsführung aller liegenschaftsgebundenen technischen Ver- und Entsorgungsanlagen, mit eigenem Personal bzw. durch Beauftragung von Fremdfirmen
- Unterrichtung und Beratung der Dienststelle in allen betriebstechnischen Angelegenheiten, Teilnahme an Baubegehungen, Beratung über Instandhaltung sowie Beschaffung von notwendigen Ersatzteilen
- Erteilung und Begleitung von Arbeitsaufträgen sowie Abnahme der durchgeführten Arbeiten
- Prüfung der Verfügbarkeit der benötigten Maschinen, Anlagen und Betriebsmittel und Sicherstellung des effizienten Einsatzes
- Einteilung, Überwachung sowie Information und Anweisung des betriebstechnischen Personals sowie Belehrung und Unterweisung über Fragen der Arbeitstechnik und Unfallverhütung
- Verwaltung und Kontrolle der Einhaltung einschlägiger Rechtsvorschriften hinsichtlich Sicherheits- / Unfallverhütungsvorschriften und Betriebsanleitungen
- Aktualisierung der Bestandsaufnahmen der Anlagen aus technischer Sicht, Auswertung der Ergebnisse und soweit erforderlich sofortige Veranlassung der Mängelbeseitigung bzw. Stilllegung