Verstärken Sie unser Team in der Bildungsstätte in Berlin-Neukölln !
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen engagierten Anleiter (m / w / d) in Teilzeit (20 Std. / Wo) befristet bis 04.05.2025.
Der Einsatz erfolgt in der Maßnahme Friedhöfe Neukölln und Grünzug , deren Schwerpunkt der Garten- und Landschaftsbau und die Grünpflege ist.
Die Stellenbesetzung ist abhängig vom positiven Bewilligungsbescheid im noch laufenden Verfahren.
Ihre Aufgabenschwerpunkte
- Sie übernehmen die fachliche Begleitung, Betreuung und Anleitung der Teilnehmenden im Bereich der Grünflächen- / Grauflächen- und Spielplatzpflege.
- Sie kontrollieren die Anwesenheit der Teilnehmenden und die durchgeführten Arbeiten und sind für die Beschaffung und von Arbeitsmaterialien und geeigneten Werkzeugen zuständig.
- In Einzel- und Gruppenarbeiten erörtern Sie deren berufliche Perspektiven und unterstützen bei der beruflichen Integration.
- Einzelfallbezogen arbeiten Sie mit dem pädagogischen Team zusammen, insbesondere in der Zuarbeit bei der Erstellung von Beurteilungen u. ä.
- Ergänzend unterstützen Sie uns bei der Optimierung der Aus- und Weiterbildungsprozesse sowie der Weiterentwicklung unseres Angebotsportfolios (insbesondere Konzepterstellung).
Ihr Qualifikationsprofil
Abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich Gartenbau oder Holzverarbeitende Berufe oder vergleichbare QualifikationErfahrung in der Arbeit mit Kunden des SBG II und SGB IIIIdealerweise Erfahrung in der Anleitung bzw. in der Betreuung von Erwachsenen.Kenntnisse der Besonderheiten des regionalen Ausbildungs- und Arbeitsmarktes sowie der dort tätigen Hilfs- und Beratungseinrichtungen, idealerweise gute Vernetzung mit den Akteuren vor OrtRoutinierter Umgang mit digitalen Arbeitsmitteln und MedienWünschenswert wäre eine Fahrerlaubnis Klasse BSicheres Auftreten, Interesse am Umgang mit den verschiedensten Menschen, selbstständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise sowie Kommunikationstalent und TeamfähigkeitKeine Einträge im Führungszeugnis nach § 30 a Bundeszentralregistergesetz (BZRG)Nachweis des persönlichen Impfstatus gegen Masern gem. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sowie Bescheinigung einer erfolgten Belehrung gem. § 43 Abs. 1 IfSG zwingend vor Aufnahme der Tätigkeit erforderlich