Aufgaben eines Heilerziehungspflegehelfers (m / w / d) :
Heilerziehungspflegehelfer (m / w / d) arbeiten zusammen mit Menschen mit Beeinträchtigungen in allen Tätigkeitsfeldern der Behindertenhilfe und unterstützt die Fachkräfte in allen Aufgabenbereichen. Ziel ist es, Menschen allen Alters zu einem selbstbestimmten Leben zu befähigen und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Einsatzgebiet :
Die Behindertenhilfe bietet vielfältige Möglichkeiten :
- Integrativer / Inklusiver Kindergarten
- heilpädagogische Tagesstätte / Wohngruppen für Kinder und Jugendliche
- Kinder- und Jugendpsychiatrie
- Werkstatt für Menschen mit Behinderung
- Wohnheim für Menschen mit körperlicher, geistiger und / oder psychischer Beeinträchtigung
- offene Hilfen
- familienentlastender Dienst
- ambulant betreutes Wohnen
- Tagesstätte für Senioren...
um nur einige Beispiele zu nennen.
Was macht die Ausbildung bei der GGSD so besonders?
Verküpfung von Theorie und PraxisBerücksichtigung der individuellen Lerngeschichteregelmäßiger Praxistransfer des erworbenen Theoriewissenskontinuierliche Begleitung durch eine PraxislehrkraftEinbindung der beruflichen Vorerfahrung der Teilnehmer / innen im UnterrichtDie Ausbildung besteht aus theoretischem sowie fachpraktischem Unterricht und wird durch das Fach „Praxis der Heilerziehungspflege“ in Einrichtungen der Behindertenhilfe ergänzt.
In diesen Fächern werden Sie unterrichtet :
DeutschSozialkundeEnglischPädagogik, Heilpädagogik und PsychologieAnatomie, Physiologie, KrankheitslehreBerufs- und RechtskundeÜbungen zur ReligionspädagogikPraxis- und Methodenlehre mit KommunikationLebensraumgestaltung (Bewegung, Ernährung, Gestaltung, Medienpädagogik, Musik, Spiel)PflegePraktische Ausbildung :
Praxis der HeilerziehungspflegeDauer :
12 Monate, beginnend jährlich im September,Umfang : 720 Unterrichtsstunden / 400 PraxisstundenArt des Abschlusses :
Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung ab und verleiht die Berufsbezeichnung : „Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegehelferin“ bzw. „Staatlich anerkannter Heilerziehungspflegehelfer“. Mit Ihrem erfolgreichen Abschluss der einjährigen Fachschulausbildung erhalten Sie einen Schulabschluss, der einem Mittleren Schulabschluss gleichwertig ist. (nach Art. 25. Abs. 3 Satz 2 BayEUG).
Teilnahmevoraussetzung :
Möglichkeit 1 :
Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (Belegart „NE")Gesundheitliche EignungErfolgreicher HauptschulabschlussEine abgeschlossene mind. 2 jährige einschlägige Berufsausbildung oder Berufstätigkeit.Möglichkeit 2 :
Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (Belegart „NE")Gesundheitliche EignungErfolgreicher HauptschulabschlussEine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anderen staatlich anerkannten Ausbildungsberufeine mind. 1- jährige einschlägige BerufstätigkeitMöglichkeit 3 :
Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (Belegart „NE")Gesundheitliche EignungErfolgreicher HauptschulabschlussEine mind. 4 - jährige Führung eines MehrpersonenhaushaltMöglichkeit 4 :
Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (Belegart „NE“)Gesundheitliche EignungFach-)Abitur und eine mind. 1-jährige einschlägige BerufserfahrungFördermöglichkeiten :
Gerne beraten wir Sie auch zu Fördermöglichkeiten!
Weitere Informationen erhalten Sie
telefonisch unter : 0800 / 10 20 580 (Mo. - Do. : 08.30 - 16.30 Uhr, Fr. : 08.30 - 15.00 Uhr)
per E-Mail an : [email protected]
oder im Internet unter : www.ggsd.de / ausbildung