Für bereits beschäftigte Pflegehelfer ohne staatlich anerkannten Abschluss, kann unter Anrechnung der berufspraktischen Erfahrung, die Ausbildung um 1 Jahr verkürzt werden.Hier besuchen Sie abwechselnd die Schule und die Praxis. Anteilig müssen Wechselpraktika in der ambulanten und stationären Versorgung absolviert werden.In der Ausbildung zum Krankenpflegehelfer erwirbst du die beruflichen Fähigkeiten für die eigenverantwortliche Umsetzung und Dokumentation grundpflegerischer Maßnahmen bei Menschen in unterschiedlichen Lebensphasen, darunter Kranke, Ältere und Menschen mit Behinderungen. Dabei beachtest du stets hygienische Standards. Du unterstützt Pflegefachkräfte bei der Anwendung spezifischer Pflegekonzepte, der Durchführung von Behandlungspflege, der Gestaltung von Lebensräumen und -zeiten sowie bei der Umsetzung gesundheitsfördernder und rehabilitativer Maßnahmen.Mögliche Arbeitsfelder : Geriatrische EinrichtungenAmbulante PflegedienstePflegeheime und KurzzeitpflegeKlinikenInhalt : Berufsübergreifender Bereich : Deutsch / Kommunikation | Englisch | GemeinschaftskundeBerufsbezogener Bereich : berufliches Selbstverständnis entwickeln und berufliche Anforderungen bewältigenPflegesituationen erkennen und bei Pflegemaßnahmen mitwirkenEigene Arbeit strukturieren und organisierenPflegehandeln an Qualitätskriterien, rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ausrichtenSituationsgerecht kommunizierenGesundheit erhalten und fördernLebensraum und Lebenszeit gestaltenin akuten Notfällen adäquat handelnPrüfungen : Es werden alle Lernfelder des Lehrplanes geprüft. Dazu zählen auch Deutsch, Englisch und Gemeinschaftskunde. Wer bereits über einen Realschulabschluss oder gleichwertig verfügt und in den Fächern D / ENG / GK mind. die Note ausreichend auf dem Zeugnis der 10. Klasse hatte, muss diese berufsübergreifenden Fächer nicht noch einmal ablegen.Abschluss : staatlich geprüfter Krankenpflegehelfer (m / w / d)Bei einer Abschlussnote von 3 und besser erhalten Teilnehmende den Realschulabschluss anerkannt.Der erfolgreiche Abschluss befähigt auf Antrag zur verkürzten Ausbildung zur Pflegefachkraft.Teilnahmevoraussetzungen / Zulassungsvoraussetzungen : Die Teilnahme- und Zulassungsvoraussetzungen werden in der Berufsfachschulordnung Sachsen geregelt.Wohnsitz im Freistaat SachsenHauptschulabschluss oder höherNachweis gesundheitliche Eignung durch ärztliches Attest (nicht älter als 3 Monate)Nachweis der persönlichen Eignung durch erweitertes FührungszeugnisZulassungsbescheid der Landesbehörde über die Verkürzung der AusbildungKosten und Finanzierung : schulgeldfreiArbeitgeber können sich die Kosten für ihre Auszubildenden über § 82a SGB XI refinanzieren lassen