Das Land Nordrhein-Westfalen sucht für das Justizvollzugskrankenhaus NRW in Fröndenberg zum 01.01.2025
eine Rettungsassistentin / einen Rettungsassistenten bzw.
eine Notfallsanitäterin / einen Notfallsanitäter unbefristet in Vollzeit (m / w / d).
Die im Jahre 1979 als städtisches Krankenhaus in Fröndenberg erbaute Einrichtung wurde 1984 für den Strafvollzug erworben und ist seit 1986 als einziges Vollzugskrankenhaus des Landes Nordrhein-Westfalen Kernpunkt der medizinischen Versorgung der zurzeit etwa 14.000 Inhaftierten in Nordrhein-Westfalen.
Das Krankenhaus verfügt über 4 Hauptabteilungen (Innere Medizin, Chirurgie, Psychiatrie, Anästhesie). Zusätzlich sind Belegbetten für die Fachgebiete Orthopädie, HNO, Urologie und Gynäkologie vorhanden. Die Gesamtbettenzahl beträgt 192 einschließlich der Behandlungsplätze auf der Intensivstation. Pro Jahr werden rd. 1.900 Patienten stationär behandelt. Die Zahl der ambulanten Vorstellungen liegt bei ca. 5.500 pro Jahr.
Das Justizvollzugskrankenhaus Nordrhein-Westfalen hat den rechtlichen Status einer Justizvollzugsanstalt und ist eine Einrichtung des Landes. Neben dem medizinischen Bereich (Krankenhausbereich) besteht eine Abteilung für Frauen mit Kindern im Vorschulalter (Mutter-Kind-Abteilung) mit 16 Plätzen (offener Justizvollzug).
Wesentliche Aufgaben :
Voraussetzungen :
Sie erwartet :
Die Vergütung erfolgt gemäß dem für das Land NRW gültigen Tarifvertrag nach Entgeltgruppe 6 (Rettungsassistent
Das Justizvollzugskrankenhaus NRW strebt die Erhöhung des Frauenanteils in den Bereichen an, in denen sie unterrepräsentiert sind.
Das Land Nordrhein-Westfalen bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht.
Die Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund mit guten Deutschkenntnissen in Sprache und Schrift.
Vor Einstellung ist ein ausreichender Impfschutz gegen Masern (§ 20 Abs. 8 S. 2 i. V. m. Abs. 9 S. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG)) oder eine Masernimmunität bzw. Impfkontraindikation (§ 20 Abs. 9 S. 1 Nr. 2 IfSG) nachzuweisen.
Mit der Zusendung Ihrer Bewerbung erklären Sie sich mit der automatisierten Verarbeitung, Speicherung sowie der Übermittlung Ihrer im Rahmen des Auswahlverfahrens erhobenen Daten durch das Justizvollzugskrankenhaus NRW einverstanden.