Pflegefachkraft (m / w / d)
für den LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen.
Standort : Zülpich
Einsatzstelle : LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen
Vergütung : S4 - S8b TVöD-SuE
Arbeitszeit : Voll- / oder Teilzeit
Unbefristet
Besetzungsstart : ab sofort
Das sind Ihre Aufgaben
Das bieten wir Ihnen
Das bringen Sie mit
Voraussetzung für die Besetzung :
Wünschenswert sind :
Wer wir sind
Der Verbund Heilpädagogischer Hilfen des LVR (LVR-Verbund HPH) zählt zu den größten Dienstleistern für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung im Rheinland. Rund 2.700 Mitarbeitende erbringen für über 2.400 Erwachsene mit geistiger und mehrfacher Behinderung individuelle und gemeindenahe Wohn- und Unterstützungsleistungen in besonderen Wohnformen und in der eigenen Wohnung. Auch Menschen mit autistischer Behinderung und hohem sozialen Integrationsbedarf erhalten professionelle Unterstützung.
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 22.000 Beschäftigten für die 9,8 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 20 Museen und Kultureinrichtungen, vier Jugendhilfeeinrichtungen, dem Landesjugendamt sowie dem Verbund Heilpädagogischer Hilfen erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen und engagiert sich für Inklusion in allen Lebensbereichen. „Qualität für Menschen“ ist sein Leitgedanke.
Der LVR steht für Vielfalt. Unser Ziel ist es, dies auch in unserer Beschäftigtenstruktur abzubilden.
Allgemeine Informationen über den LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen und über den Landschaftsverband Rheinland finden Sie unter www.hph.lvr.de beziehungsweise www.lvr.de.
Wir haben Ihr Interesse geweckt?
Frau Andrea Höfer-Betzel
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung in deutscher Sprache Anschreiben, Lebenslauf, Nachweise über den Ausbildungs- / Studienabschluss und Arbeitszeugnisse bzw. dienstliche Beurteilungen bei.
Falls Sie Ihren Studienabschluss im Ausland erlangt haben, fügen Sie bitte auch eine Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen
ZAB) bei. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite www.kmk.org / zab.
Bitte beachten Sie, dass das Einreichen einer aktuellen dienstlichen Beurteilung bzw. eines Arbeitszeugnisses (jeweils nicht älter als ein Jahr) verpflichtend ist.