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Pflegefachkraft (m / w / d)

Pflegefachkraft (m / w / d)

LVR-Verbund Heilpädagogischer HilfenZülpich, Nordrhein-Westfalen, DE
Vor 10 Tagen
Stellenbeschreibung

Pflegefachkraft (m / w / d)

für den LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen.

Standort : Zülpich

Einsatzstelle : LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen

Vergütung : S4 - S8b TVöD-SuE

Arbeitszeit : Voll- / oder Teilzeit

Unbefristet

Besetzungsstart : ab sofort

Das sind Ihre Aufgaben

  • Durchführung von pädagogischen und heilpädagogischen Unterstützungsleistungen
  • Grundpflegerische Leistungen
  • Kooperation mit Angehörigen, gesetzl. Betreuungen, Behörden, Ärzten und Dienstleistern
  • Sicherstellung der vorgegebenen Dokumentation
  • Teilnahme am Schichtsystem
  • 24 Kund
  • innen
  • Fachbereich Hörschädigung

Das bieten wir Ihnen

  • Berufsgruppenübergreifendes Fort- & Weiterbildungsangebot
  • Kultur erleben
  • Tarifliche Leistungen
  • LVR-Flex-Time
  • Vielseitige Perspektiven
  • Das bringen Sie mit

    Voraussetzung für die Besetzung :

  • Sie verfügen über eine staatliche Anerkennung als Heilerziehungspfleger
  • in, Gesundheits- und Krankenpfleger
  • in, Altenpfleger
  • in oder eine vergleichbare Qualifikation
  • Bereitschaft aktiv die Deutsche Gebärdensprache zu lernen und anzuwenden
  • Wünschenswert sind :

  • Sie verfügen über Erfahrungen in der Arbeit mit Menschen mit einer geistigen oder mehrfachen Beeinträchtigung
  • Teamfähigkeit sowie Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit zu strukturiertem Arbeiten, Kreativität und Umsetzungsstärke
  • Zielorientiertes, eigenverantwortliches Arbeiten – ausgerichtet an unserem Leitbild
  • Führerschein B / BE bzw. Kl. 3
  • Sie sind bereit flexibel zu arbeiten
  • Die Prinzipien der Personenzentrierung, Individualisierung, Inklusion und Selbstbestimmung sind Ihnen vertraut
  • Respekt und Vertrauen sind die Basis Ihres professionellen Umgangs mit unseren Kund
  • innen
  • Sie handeln als Dienstleister
  • in für Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung
  • Bekenntnis zum Gewaltschutzkonzept
  • Wer wir sind

    Der Verbund Heilpädagogischer Hilfen des LVR (LVR-Verbund HPH) zählt zu den größten Dienstleistern für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung im Rheinland. Rund 2.700 Mitarbeitende erbringen für über 2.400 Erwachsene mit geistiger und mehrfacher Behinderung individuelle und gemeindenahe Wohn- und Unterstützungsleistungen in besonderen Wohnformen und in der eigenen Wohnung. Auch Menschen mit autistischer Behinderung und hohem sozialen Integrationsbedarf erhalten professionelle Unterstützung.

    Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 22.000 Beschäftigten für die 9,8 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 20 Museen und Kultureinrichtungen, vier Jugendhilfeeinrichtungen, dem Landesjugendamt sowie dem Verbund Heilpädagogischer Hilfen erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen und engagiert sich für Inklusion in allen Lebensbereichen. „Qualität für Menschen“ ist sein Leitgedanke.

    Der LVR steht für Vielfalt. Unser Ziel ist es, dies auch in unserer Beschäftigtenstruktur abzubilden.

    Allgemeine Informationen über den LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen und über den Landschaftsverband Rheinland finden Sie unter www.hph.lvr.de beziehungsweise www.lvr.de.

    Wir haben Ihr Interesse geweckt?

    Frau Andrea Höfer-Betzel

  • 0173 5258336
  • [email protected]
  • Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung in deutscher Sprache Anschreiben, Lebenslauf, Nachweise über den Ausbildungs- / Studienabschluss und Arbeitszeugnisse bzw. dienstliche Beurteilungen bei.

    Falls Sie Ihren Studienabschluss im Ausland erlangt haben, fügen Sie bitte auch eine Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen

    ZAB) bei. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite www.kmk.org / zab.

    Bitte beachten Sie, dass das Einreichen einer aktuellen dienstlichen Beurteilung bzw. eines Arbeitszeugnisses (jeweils nicht älter als ein Jahr) verpflichtend ist.