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Ingenieur (m / w / d) in Teilzeit

Ingenieur (m / w / d) in Teilzeit

Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW)Leverkusen, Germany
Vor 8 Tagen
Stellenbeschreibung

Jetzt Karrierechancen ~ Ingenieur / in (w / m / d) für die Digitalisierung von Lichtsignalanlagen und Intelligenten Verkehrssystem Unterstützen Sie uns im Bereich Ingenieurwesen, Technik, IT Einsatzort : Leverkusen Starttermin : ab sofort Bewerbungsfrist : 05.05.Werden Sie Teil unseres Teams als Ingenieur / in (w / m / d) für die Digitalisierung von Lichtsignalanlagen und Intelligenten Verkehrssystem. Wir sind der Ansprechpartner Nummer eins, wenn es um Bundes- und Landesstraßen oder Rad(schnell)wege im bevölkerungsreichsten Bundesland geht. NRW) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Landesverkehrszentrale mit dem Einsatzort Leverkusen eine / n Ingenieur / in (w / m / d) für die Digitalisierung von Lichtsignalanlagen und Intelligenten Verkehrssystem. Mitarbeit und Unterstützung bei den Projekten zur Straßenverkehrstechnik - Schwerpunkt Digitalisierung von Lichtsignalanlagen und Verkehrseinrichtungen Unterstützung bei der Entwicklung innovativer Lösungen zur Verkehrstechnik und effektiver Konzepte zur Verbesserung der Verkehrsbeeinflussungsmaßnahmen der Landesverkehrszentrale abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Bauingenieurwesen, Elektrotechnik, Maschinenbau oder vergleichbare Fachrichtung (Diplom (FH) / Bachelor) oder langjährige praktische Erfahrung als Ingenieur

  • in (w / m / d) in der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt bzw. vergleichbar Kollegialität und Sinnhaftigkeit Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben Home Office möglich Der Landesbetrieb Straßenbau lebt die Gleichstellung der Geschlechter im Land NRW und fördert insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Daher freuen wir uns insbesondere über Bewerbungen von Frauen und bevorzugen diese nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes. Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber finden bei gleicher Eignung im Sinne des Sozialgesetzbuches IX besondere Berücksichtigung. Eine Beschäftigung in Teilzeit ist grundsätzlich möglich, soweit nicht im Einzelfall zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen.