Wir suchen eine / einen kürzlich promovierte / promovierten Wissenschaftlerin / Wissenschaftler oder eine / einen Postdoktorandin / Postdoktorand mit Erfahrung in der Krebsforschung, Biochemie oder molekularen Onkologie, die / der grundlegende Fragen zur Heterogenität und Therapieresistenz von Krebszellen in vitro und in vivo untersuchen möchte. Kandidatinnen / Kandidaten mit großer Erfahrung in den Bereichen Tumorbiologie, Proteomik und Signaltransduktion werden besonders ermutigt, sich zu bewerben.
Die / der erfolgreiche Bewerberin / Bewerber wird im Rahmen des von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderten SFB1588 : Entschlüsselung evolutionärer Mechanismen beim Neuroblastom in enger Kooperation mit anderen Arbeitsgruppen Forschungsprojekte entwickeln, um vor allem mittels Proteomanalysen in Zelllinien, Patient-derived Xenografts (PDX) und Patientenproben vor und nach Behandlung mit zytotoxischen oder zielgerichteten Therapien die Auswirkung genetischer und phänotypischer Tumorheterogenität auf Therapieresistenz im Neuroblastom zu analysieren und dadurch neue therapeutische Angriffspunkte zu identifizieren und zu testen.
Die / der Postdoktorandin / Postdoktorand wird Spitzenforschung in einem geschützten, interaktiven, hochgradig kooperativen und gut finanzierten Umfeld betreiben und Zugang zu gemeinsamen Einrichtungen für Sequenzierung, Bioinformatik, Bildgebung, Proteomik, Metabolomik, Durchflusszytometrie und Molekularpathologie der Charité und des MDC haben. Neben der interdisziplinären Zusammenarbeit mit Arbeitsgruppen innerhalb des SFB, vor allem AG Philipp Mertins (Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin) sind auch internationale Kooperationen (AG Hondele, Biozentrum Basel, Schweiz) vorgesehen. Die Stelle ist zunächst für die Laufzeit der ersten Förderperiode des SFB befristet. Bei erfolgreicher Evaluation kann der SFB um zwei Förderperioden à 4 Jahre verlängert werden. Kommen Sie in unser Team und leisten Sie langfristig einen signifikanten Beitrag für die Kinderkrebsforschung in Deutschland und weltweit.
Wissenschaftlich Mitarbeitenden wird nach Maßgabe ihres Dienstverhältnisses ausreichend Zeit zu eigener wissenschaftlicher Arbeit gegeben (§110 BerlHG).
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