Eine enge Verzahnung von praktischen und theoretischen Kenntnissen der Pädagogik bilden die Grundlage einer qualifizierten Arbeit im Berufsfeld. Dies bedeutet, dass im Zentrum des Unterrichts berufliche Aufgabenstellungen stehen, die fächerverbindend und -übergreifend behandelt werden.Zur Übernahme von Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsaufgaben in allen sozialpädagogischen Einrichtungen gilt es : Kinder und Jugendliche in ihrer Lebenswelt zu verstehen und Beziehungen zu ihnen zu entwickelnGruppenpädagogisch zu handeln und soziales Lernen zu fördernEntwicklungs- und Bildungsprozesse bei Heranwachsenden zu unterstüzenProfessionell in sozialpädagogischen Einrichtungen zu arbeitenWeitere Informationen zu den Ausbildungsinhalten findest du hier.Dies sind die vollständigen Aufnahmevoraussetzungen : Mittlerer Schulabschluss (FOR) und einschlägige Berufsausbildung, z.B. Staatlich geprüfter Kinderpfleger (m / w / d); Staatlich geprüfter Sozialassistent (m / w), Staatlich geprüfter Sozialassistent Heilerziehung (m / w / d)oderFachhochschulreife, z.B. durch : Abschluss der Fachoberschule (FOS 12) für das Sozial- und GesundheitswesenAbschluss der Höheren Berufsfachschule für das Sozial- und Gesundheitswesen mit sozialpädagogischem Praktikum (6 Wo. in Vollzeitbeschäftigung)oderAbitur (Allg. Hochschulreife) mit sozialpädagogischem Praktikum (6 Wo. in Vollzeitbeschäftigung)oderNicht einschlägige Berufsausbildung mit sozialpädagogischem Praktikum (6 Wo. in Vollzeitbeschäftigung)plusErweitertes pol. Führungszeugnis nach § 30 BZRG (nicht älter als 3 Monate)Belehrung zum InfektionsschutzgesetzErste-Hilfe-Kurs für Lehrkräfte und Erzieher