Ihre Aufgaben
Bearbeitung, Entwurf und Freigabe unter Beachtung der gesetzlicher Bestimmungen und Vorschriften
Kontrolle der Bauausführung einschließlich der Erarbeitung von erforderl. Stellungnahmen :
Ihr Profil
Erforderliche Qualifikation :
ein erfolgreich abgeschlossenes (Fach-) Hochschulstudium zur Diplom-Ingenieurin bzw. zum Diplom-Ingenieur oder Bachelor der Fachrichtung Bauingenieurwesen bzw. Architektur oder ein vergleichbarer Abschluss
Weiterhin wünschenswert :
Das bieten wir Ihnen
eine Vergütung nach TV-L, wobei die Zuordnung zu einer Erfahrungsstufe innerhalb der Entgeltgruppe unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Voraussetzungen erfolgt
Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Die Auswahlgespräche sind für den 25.07. geplant.
Bei dem genannten "geplanten Einstellungsdatum" handelt es sich um einen beabsichtigten Termin, der bedingt durch den Ablauf des Ausschreibungsverfahrens ggf. auf einen späteren Zeitpunkt im Rahmen der möglichen Einstellungszusage festgelegt wird.
Nach Ihrer Online-Bewerbung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
Ist der Bewerbungszeitraum abgelaufen, prüfen wir, ob Ihr Profil zu unserer ausgeschriebenen Stelle passt. Sollten Sie die Anforderungen nicht erfüllen, erhalten Sie von uns direkt eine elektronische Absage. Wir möchten Sie kennenlernen! - eine Einladung erhalten Sie nach erfolgter Vorauswahl per E-Mail.
Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.
Bewerbungen von Frauen begrüßen wir besonders.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.
Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.