Die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises beschäftigt rund 550 Mitarbeiter in den verschiedensten Aufgabengebieten. Der Zuständigkeitsbereich erstreckt sich vom Rhein als westliche Grenze zwischen Lahnstein im Norden und Kaub im Süden bis nach Diez im Osten. Ihr möglicher zukünftiger Arbeitsplatz befindet sich im Haus Löwenstein, einer Nebenstelle des Kreishauses direkt am Lahnufer gegenüber dem Kurpark. Dies bietet bereits den Rahmen für eine angenehme Arbeitsatmosphäre, die durch den kollegialen Umgang untereinander bestätigt wird.
- Beratung und Unterstützung der Menschen mit Behinderungen im Vorfeld der Beantragung von Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX
Hilfe bei der Klärung weiterer zuständiger Leistungsträger
das Hinwirken auf zeitnahe Entscheidungen und Leistungen anderer LeistungsträgerHilfe bei der Erfüllung von MitwirkungspflichtenHilfe bei der Inanspruchnahme von Leistungendie Vorbereitung von Möglichkeiten der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft inkl. des gesellschaftlichen Engagementsdie Vorbereitung von Kontakten und Begleitung zu Leistungserbringern und anderen HilfemöglichkeitenHilfe bei der Entscheidung über Leistungserbringer sowie bei der Aushandlung und dem Abschluss von Verträgen der Leistungserbringer sowieHilfe bei der Erfüllung von Verpflichtungen aus der Zielvereinbarung und dem Bewilligungsbescheid.Bedarfsermittlung und Erstellung des Gesamtplanes / Teilhabeplanes mit dem Instrument der individuellen Bedarfsermittlung einschließlich der Festlegung von individuellen ZielenKoordinierung der Leistungen unterschiedlicher RehabilitationsträgerDurchführung von Gesamt- / TeilhabeplankonferenzenWirkungskontrolle, Prüfung des Ergebnisses der gewährten Hilfen, Fortschreibung und Folgeprüfung der Gesamt- bzw. TeilhabeplänePrüfung der Teilhabebedarfe von Kindern und Jugendlichen mit BehinderungVORAUSSETZUNGEN
Abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit oder Pädagogik (Diplom, Bachelor oder Master) oder eine vergleichbare QualifikationFührerschein der Klasse B und die Bereitschaft, den privaten PKW gegen Fahrtkostenerstattung nach TVöD für dienstliche Zwecke einzusetzen, sofern kein Dienstwagen verfügbar istERWARTUNGEN
Mehrjährige Berufserfahrung, insbesondere im Umgang mit Menschen mit Behinderung und gute Kenntnisse des SGB IX und der Sozialgesetzgebung gemäß SGB VIII, SGB X und SGB XII sind vorteilhaftKenntnisse über Diagnosen und Funktionsbeeinträchtigungen gemäß ICD10 und ICF sind wünschenswertDer sichere Umgang mit dem PC, Kenntnisse in MS Office Anwendungen, insbesondere Word und Excel, sowie die Bereitschaft sich in weitere Programme einzuarbeitenDie Mitarbeiterin / der Mitarbeiter sollte aufgeschlossen, engagiert, kontaktfreudig und in der Lage sein, den Aufgabenbereich mit Einfühlungsvermögen und Empathie wahrzunehmen. Darüber hinaus sind Durchsetzungsvermögen, Belastbarkeit, Teamfähigkeit, Eigeninitiative, interkulturelle Kompetenz und die Fähigkeit, selbständig und eigenverantwortlich zu arbeiten, Voraussetzung.