Dafür brauchen wir Sie
Im Team des Schifffahrtsbüros im Fachgebiet S2 mit insgesamt fünf Beschäftigten übernehmen Sie vielfältige Aufgaben, insbesondere:
- Erteilen von Erlaubnissen für Veranstaltungen auf Bundeswasserstraßen gemäß §1.23 Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
- Ausstellen und Bearbeiten von Schifferdienstbüchern einschließlich der Eintragung von Qualifikationsnachweisen
- Erteilen der amtlichen Kennzeichen für Kleinfahrzeuge
- Herausgabe von schifffahrtspolizeilichen Warnungen, Empfehlungen und Hinweisen
- Ausarbeiten der Genehmigungen bei Überschreitung der zulässigen Abmessungen und Abladetiefen der Fahrzeuge gemäß §1.06 Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
- Erteilen von schifffahrtspolizeilichen Sondererlaubnissen für die Sportschifffahrt
- Veröffentlichen von Nachrichten für die Binnenschifffahrt unter
Ihr Profil
Das sollten Sie unbedingt mitbringen:
- erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zur/ zum Verwaltungsfachangestellten bzw. erfolgreicher Abschluss des Verwaltungslehrgangs I
oder
- eine abgeschlossene Berufsausbildung zur/ zum Justizfachangestellten, zur/ zum Rechtsanwalt- und Notarfachangestellten
Das zeichnet Sie aus:
- sehr gutes Ausdrucksvermögen in Wort und Schrift sowie verhandlungssichere Deutschkenntnisse,
- Fahrerlaubnis der Klasse B,
- sichere Kenntnisse im Verwaltungsrecht (u.a. Verwaltungsverfahrensgesetz, Verwaltungsgerichtsordnung, Verwaltungsvollstreckungsgesetz, Verwaltungszustellungsgesetz),
- Grundkenntnisse im Schifffahrtsrecht und in den schifffahrtsrechtlichen Verkehrsvorschriften,
- stark ausgeprägte Belastbarkeit und Flexibilität,
- stark ausgeprägte Zuverlässigkeit und Sorgfalt,
- ausgeprägte Konflikt-, Durchsetzungs- und Teamfähigkeit sowie soziale Kompetenz,
- gute IT-Kenntnisse in allgemeinen Büroanwendungen (MS Word, MS Excel, MS Outlook, PDF-Editor),
- Bereitschaft zur individuellen Fort- und Weiterbildung,
- Bereitschaft zum Führen eines Dienst-Kfz,
- Bereitschaft zur Mobilität im WSA Spree-Havel.
Das bieten wir Ihnen
Die Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe 7 TVöD soweit die persönlichen und tariflichen Anforderungen erfüllt sind. Änderungen bleiben vorbehalten. Informationen zum TVöD sowie die Entgelttabelle TVöD Bund erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministeriums des Innern ().
Das WSA Spree-Havel unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Wir bieten unseren Beschäftigten individuelle Arbeitszeitabsprachen sowie Teil- und Gleitzeit, um die Vereinbarkeit von Berufs- und Familieninteressen zu berücksichtigen.
Darüber hinaus bieten wir:
- ein spannendes, abwechslungsreiches und zukunftsorientiertes Aufgabenfeld in einem der schönsten Wasserstraßenreviere Europas,
- tarifgebundenes Arbeitsverhältnis (TVöD Bund),
- Jahressonderzahlung,
- 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr bei einer 5-Tage Woche,
- betriebliche Altersversorgung,
- Zuschüsse zur vermögenswirksamen Leistung,
- Bezuschussung Jobticket,
- mobiles Arbeiten je nach Möglichkeit,
- Wohnungsfürsorge für Beschäftigte des Bundes,
- ein Sozialwerk mit einem breit gefächertem Freizeit-, Erholungs- und Begegnungsangebot,
- umfangreiche Weiterbildungsangebote u.a. im eigenem Aus- und Fortbildungszentrum,
- Sozialberatung und gesundheitliche Förderung durch Angebote vor Ort.
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt derzeit 39 Stunden für Tarifbeschäftigte bei einer Vollzeitbeschäftigung.
Es besteht die Möglichkeit der Übernahme der Umzugskosten für einen Umzug an den neuen Dienstort (oder Einzugsgebiet) nach den Bestimmungen des Bundesumzugskostengesetzes im Anschluss an die Probezeit
Besondere Hinweise
Die Stelle ist grundsätzlich zur Besetzung mit Teilzeitkräften geeignet.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen nach Maßgabe des §8 BGleiG bevorzugt berücksichtigt.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher fachlicher Eignung bevorzugt eingestellt. Es wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.
Wir begrüßen die Bewerbung von Menschen aller Nationalitäten.
Die Auswahl erfolgt durch eine Kommission.
Für Tarifbeschäftigte des Bundes im Ressort des BMV gilt zu beachten, dass die Tätigkeiten während der Erprobungszeit zunächst nur vorübergehend übertragen werden und während der Erprobungszeit keine Höhergruppierung erfolgt, sondern, bei Vorliegen der Voraussetzungen, eine Zulage gemäß § 14 (3) TVöD gezahlt wird. Bei erfolgreichem Verlauf der Erprobungszeit wird bei einer dauerhaften Übertragung der Stelle eine Höhergruppierung vorgenommen.