Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes, das die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutschland mit über 7.000 Beschäftigten vertreten und kümmern uns um ein sehr breites und buntes Immobilienportfolio sowie die ökologische Nutzung und Pflege von Naturflächen des Bundes. Für diese vielseitigen und verantwortungsvollen Aufgaben suchen wir innovative Köpfe, die nachhaltig denken und handeln.
Dabei betreut unser Geschäftsbereich Bundesforst als umfassender Umweltdienstleister Wald-, Offenland- und Gewässerflächen mit einer einzigartigen Naturausstattung von der Küste bis zu den Alpen. In den Bundesforstbetrieben sorgen wir außerdem dafür, dass die Anforderungen der militärischen Nutzung mit den Belangen eines nachhaltigen und umweltverträglichen Geländemanagements vereinbart werden oder die Flächen des Nationalen Naturerbes entsprechend der jeweiligen naturschutzfachlichen Zielsetzungen entwickelt werden.
Dafür brauchen wir Sie! Machen Sie mit uns BImA!
Die Zentrale sucht für den Geschäftsbereich Bundesforst am Arbeitsort Bonn zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine / einen :
Leiterin / Leiter der Abteilung Produktion & Absatz der Sparte Bundesforst (w / m / d) (Besoldungsgruppe A 16 BBesO bzw. außertarifliche Vergütung – Monatsbrutto 8.600,08 Euro, Kennung : ZEBF3000, Stellen‑ID : 1211518)
Die Einstellung erfolgt unbefristet.
Was sind Ihre Aufgabenschwerpunkte?
Wir arbeiten mobil und flexibel. Gleichwohl fallen auf dem Dienstposten / Arbeitsplatz gelegentlich Dienstreisen, auch im gesamten Bundesgebiet, an.
Was erwarten wir?
Qualifikation :
Fachkompetenzen :
Weiteres :
Was bieten wir?
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann bewerben Sie sich online bis zum 12. Dezember 2024 über die zentrale Bewerbungsplattform INTERAMT unter der Stellen-ID 1211518 .
Jetzt bewerben!
Die Auswahlgespräche finden voraussichtlich in der 3. Kalenderwoche statt.
Haben Sie noch Fragen?
Für Fragen zum Bewerbungsverfahren steht Ihnen Frau Sentürk unter der Telefonnummer +49 228 37787‑272 gerne zur Verfügung.
Bei Fragen zum Aufgabenbereich wenden Sie sich bitte an Herrn Pinn-Thiel unter der Telefonnummer +49 228 37787‑538 .
Weitere Informationen finden Sie auch unter https : / / karriere.bundesimmobilien.de .
Hinweise zum Datenschutz und Speicherung Ihrer Daten nach DSGVO im Zuge Ihrer Bewerbung bei der BImA finden Sie hier https : / / www.bundesimmobilien.de / datenschutz .
Hinweise :
Die Arbeitsplätze in der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sind grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigung geeignet. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird für den jeweiligen Arbeitsplatz geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten (insbesondere Anforderungen des Arbeitsplatzes, gewünschte Gestaltung der Teilzeit) entsprochen werden kann.
Die Auswahl erfolgt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Bei gleicher Eignung werden Frauen nach dem Bundesgleichstellungsgesetz vorrangig berücksichtigt. Wir freuen uns besonders über Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen und stellen diese bei gleicher Eignung bevorzugt ein. Im Rahmen des Bundesgleichstellungsgesetzes ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben bestrebt, den Anteil der Frauen – insbesondere auf höherwertigen Dienstposten / Arbeitsplätzen – zu erhöhen und fordert deshalb Frauen besonders zu Bewerbungen auf.
Da es sich bei der ausgeschriebenen Funktion um eine Führungsposition handelt, wird erwartet, dass die Bewerberin oder der Bewerber an einer von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben angebotenen Schulung zum Thema „Führung in der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben“ teilnimmt.
Sofern Sie im Ausland einen Hochschulabschluss erlangt haben, fügen Sie bitte Ihren Bewerbungsunterlagen einen Nachweis über die Gleichwertigkeit des Abschlusses bei. Informationen zur Anerkennung internationaler Abschlüsse finden Sie bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB).
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben darf keine neuen Beamtenverhältnisse begründen. Eine Übernahme von verbeamteten Personen (statusgleich oder nächstniedrigere Besoldungsgruppe) ist mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) möglich.
www.bundesimmobilien.de