Gewerbliche Mitarbeiter:in (w/m/d) bzw. Sterilisationsassistent:in (w/m/d)
Wer sind wir?
Die Klinik Service Betriebe GmbH ist eine Tochtergesellschaft der AGAPLESION BETHESDA KRANKENHAUS WUPPERTAL gGmbH, die eine Einrichtung der AGAPLESION gAG und der Bethanien-Diakonissen-Stiftung Frankfurt / Main ist.
Gehören auch Sie dazu als Gewerbliche Mitarbeiter : in (w / m / d) bzw. Sterilisationsassistent : in (w / m / d) in der Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte (AEMP) am Standort Hagen in Voll- oder Teilzeit, gerne auch als Quereinsteiger
Welche Aufgaben erwarten Sie?
- Dekontamination von Medizinprodukten nach geltenden Normen und gesetzlichen Vorgaben
- Kontrolle und Freigabe der Reinigungsautomaten (Steelco)
- Bearbeitung der gereinigten Instrumente und Siebe inkl. Überprüfung der Instrumente auf Funktion und Zustand, Pflege der Instrumente sowie Zusammenstellung und Verpackung der OP-Siebe nach Packlisten
- Bedienung des Rotomaten (Hänel) Bestückung und Bedienung der Sterilisatoren inkl. Kontrolle und Freigabe der sterilisierten ProdukteZusammenstellung von Sets und Einzelinstrumenten nach Stationen und Funktionsbereichen sowie für drei OP-BereicheKommissionierung
- Bearbeitung und Reklamationen
- Umsetzung und Einhaltung von Rechtsvorschriften, technischen Regeln und Richtlinien
Was sollten Sie mitbringen?
- Eigenverantwortliches Arbeiten
- Eine gute Kommunikations- und Teamfähigkeit
- Ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein, sehr hohe Zuverlässigkeit und eine zielorientierte Arbeitsweise
- Bereitschaft, den Fachkundelehrgang I zu absolvieren, sofern diese Qualifikation nicht vorliegt
- Bereitschaft zur Absolvierung von internen und externen Fortbildungen
- Berufserfahrungen in der Zentralsterilisation sind wünschenswert, Quereinsteiger sind Herzlich Willkommen
- Bereitschaft zum Schichtdienst und Wochenendarbeit
- EDV-Kenntnisse
Beachten Sie bitte, dass gemäß des seit dem 1. März 2020 geltenden Masernschutzgesetzes nach 1970 geborene Personen vor der Aufnahme der Tätigkeit in einem Krankenhaus mindestens zwei Masern-Impfungen oder ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende Immunität gegen Masern nachweisen müssen.
Gemäß 20a Abs. 1 Infektionsschutzgesetz müssen in Krankenhäusern beschäftigte Personen ab dem 16. März 2022 entweder gegen COVID19 geimpft oder genesen sein.
Was bieten wir?
- Ein vielseitiges Aufgabengebiet mit Freiraum für selbstständiges Arbeiten und Eigeninitiative
- Eine gezielte Einarbeitung
- Tariflohn
- Möglichkeit zur vorherigen Hospitation
Für weitere Fragen steht Ihnen Herr Kerkhoff unter T (0 23 31) 2 01 - 25 94 gerne zur Verfügung.