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Gewerbliche Mitarbeiter : in (w / m / d) bzw. Sterilisationsassistent : in (w / m / d)

Gewerbliche Mitarbeiter : in (w / m / d) bzw. Sterilisationsassistent : in (w / m / d)

AGAPLESIONHagen
Vor 30+ Tagen
Stellenbeschreibung

Wer sind wir?

Die Klinik Service Betriebe GmbH ist eine Tochtergesellschaft der AGAPLESION BETHESDA KRANKENHAUS WUPPERTAL gGmbH, die eine Einrichtung der AGAPLESION gAG und der Bethanien-Diakonissen-Stiftung Frankfurt / Main ist.

Gehören auch Sie dazu als Gewerbliche Mitarbeiter : in (w / m / d) bzw. Sterilisationsassistent : in (w / m / d) in der Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte (AEMP) am Standort Hagen in Voll- oder Teilzeit, gerne auch als Quereinsteiger

Welche Aufgaben erwarten Sie?

  • Dekontamination von Medizinprodukten nach geltenden Normen und gesetzlichen Vorgaben
  • Kontrolle und Freigabe der Reinigungsautomaten (Steelco)
  • Bearbeitung der gereinigten Instrumente und Siebe inkl. Überprüfung der Instrumente auf Funktion und Zustand, Pflege der Instrumente sowie Zusammenstellung und Verpackung der OP-Siebe nach Packlisten
  • Bedienung des Rotomaten (Hänel) Bestückung und Bedienung der Sterilisatoren inkl. Kontrolle und Freigabe der sterilisierten ProdukteZusammenstellung von Sets und Einzelinstrumenten nach Stationen und Funktionsbereichen sowie für drei OP-BereicheKommissionierung
  • Bearbeitung und Reklamationen
  • Umsetzung und Einhaltung von Rechtsvorschriften, technischen Regeln und Richtlinien

Was sollten Sie mitbringen?

  • Eigenverantwortliches Arbeiten
  • Eine gute Kommunikations- und Teamfähigkeit
  • Ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein, sehr hohe Zuverlässigkeit und eine zielorientierte Arbeitsweise
  • Bereitschaft, den Fachkundelehrgang I zu absolvieren, sofern diese Qualifikation nicht vorliegt
  • Bereitschaft zur Absolvierung von internen und externen Fortbildungen
  • Berufserfahrungen in der Zentralsterilisation sind wünschenswert, Quereinsteiger sind Herzlich Willkommen
  • Bereitschaft zum Schichtdienst und Wochenendarbeit
  • EDV-Kenntnisse
  • Beachten Sie bitte, dass – gemäß des seit dem 1. März 2020 geltenden Masernschutzgesetzes – nach 1970 geborene Personen vor der Aufnahme der Tätigkeit in einem Krankenhaus mindestens zwei Masern-Impfungen oder ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende Immunität gegen Masern nachweisen müssen.

    Gemäß § 20a Abs. 1 Infektionsschutzgesetz müssen in Krankenhäusern beschäftigte Personen ab dem 16. März 2022 entweder gegen COVID19 geimpft oder genesen sein.

    Was bieten wir?

  • Ein vielseitiges Aufgabengebiet mit Freiraum für selbstständiges Arbeiten und Eigeninitiative
  • Eine gezielte Einarbeitung
  • Tariflohn
  • Möglichkeit zur vorherigen Hospitation
  • Für weitere Fragen steht Ihnen Herr Kerkhoff unter T (0 23 31) 2 01 - 25 94 gerne zur Verfügung.