Allgemeine Informationen
Abschluss Master of Arts ( Umfang 120 LP Regelstudienzeit 4 Semester Studienbeginn nur Wintersemester Studienform Direktstudium, Vollzeitstudium Hauptunterrichtssprache Deutsch Zulassungsbeschränkung zulassungsfrei (ohne NC) Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen ja (Details) Fakultät Philosophische Fakultät II – Philologien, Kommunikations- und Musikwissenschaften Institut Institut für Musik, Medien- und Sprechwissenschaften, Abteilung Sprechwissenschaft und Phonetik Akkreditierung akkreditiert
Charakteristik und Ziele
Als konsekutiver Master-Studiengang basiert Sprechwissenschaft 120 LP auf dem Bachelor-Studiengang Sprechwissenschaft 180 LP beziehungsweise auf inhaltlich verwandten Studiengängen.
Die Sprechwissenschaft befasst sich mit spezifischen Aspekten der Sprech-, Hör- und Verstehenstätigkeit. Sie ist eine empirisch-theoretische und zugleich anwendungsorientierte Disziplin mit den Teildisziplinen Phonetik, Rhetorik, Sprechkunst, Klinische Sprechwissenschaft sowie Sprechbildung. In zahlreichen Lehr- und Forschungsschwerpunkten spiegeln sich die Inhalte mehrerer sprechwissenschaftlicher und der Sprechwissenschaft verwandter Arbeitsfelder, Beispiele hierfür sind die Gebiete Kommunikationsstörungen, interkulturelle, Medien- und Tele-Kommunikation.
Der Master-Studiengang Sprechwissenschaft kann in zwei Spezialisierungen studiert werden (dabei ist das erste Semester identisch):
- Spezialisierung Phonetik/Rhetorik/Sprechkunst,
- Spezialisierung Klinische Sprechwissenschaft
Der Studiengang ist forschungsorientiert. Sein Ziel ist die wissenschaftlich-praktische Tätigkeit in den fünf genannten Teildisziplinen.
Auf der Basis bereits im Bachelor-Studiengang erworbener Handlungskompetenzen dient der Master-Studiengang in allen Teildisziplinen des Faches vor allem
- der Vermittlung vertiefter und spezialisierter fachwissenschaftlicher und didaktisch-methodischer Kenntnisse sowie
- der Vermittlung forschungsrelevanter Kenntnisse und Fähigkeiten zu selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit.
Berufsperspektiven
Spezialisierung Phonetik/Rhetorik/Sprechkunst
Der Studiengang qualifiziert in dieser Spezialisierung für folgende Tätigkeiten bzw. Berufsfelder:
- sprechwissenschaftliche Forschungstätigkeit an wissenschaftlichen Einrichtungen sowie in Industrie und Wirtschaft
- Forschungsarbeit und Lehrtätigkeit auf dem Gebiet der rhetorischen Kommunikation (staatliche, öffentlich-rechtliche, privatwirtschaftliche Einrichtungen und Institutionen)
- Forschungsarbeit, künstlerische Lehr- und Leitungstätigkeit auf dem Gebiet der sprechkünstlerischen Kommunikation an Universitäten und Hochschulen sowie an anderen künstlerisch orientierten Einrichtungen und Institutionen
- Arbeit in Theorie, Praxis und Methodik der Sprechwissenschaft und Stimmbildung bei der Aus- und Fortbildung von Pädagog*innen und Erzieher*innen
- Stimm-, Sprech- und Kommunikationstraining für Aus- und Fortbildner*innen in sprechintensiven Berufen (Lehrtätigkeit an Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen sowie in anderen Formen der beruflichen Aus- und Fortbildung)
- wissenschaftlich-praktische Tätigkeit in den elektronischen Medien
- wissenschaftliche und Lehrtätigkeit in Theorie, Praxis und Methodik auf dem Gebiet der Phonetik/Phonologie im Bereich Deutsch als Fremdsprache
Spezialisierung Klinische Sprechwissenschaft
Der Studiengang qualifiziert in dieser Spezialisierung für folgende Tätigkeiten bzw. Berufsfelder:
- Diagnostik und Therapie von Sprach-, Sprech-, Stimmstörungen und Schluckstörungen sowie Hörtherapie / Hörtraining nach Cochlea-Implantation
- Forschungs- und Lehrtätigkeit (Aus- und Fortbildung) auf dem Gebiet der Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen, Schluckstörungen sowie der Hörtherapie/des Hörtrainings nach Cochlea-Implantation
- sprechwissenschaftliche Forschungstätigkeit an wissenschaftlichen Einrichtungen
- Stimm-, Sprech- und Kommunikationstraining für Aus- und Fortbildner in sprechintensiven Berufen (Lehrtätigkeit an Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen sowie in anderen Formen der beruflichen Aus- und Fortbildung)
Anmerkung:
Für Studierende, die ab Wintersemester 2011/2012 für den Bachelor-Studiengang Sprechwissenschaft 180 LP immatrikuliert wurden und anschließend erfolgreich diesen Master in der Spezialisierung Klinische Sprechwissenschaft absolvieren, ist die Teilzulassung zur Abgabe von Sprachtherapie (Abgabe von Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie als Heilmittelerbringer nach § 124 SGB V) durch den Spitzenverband der Krankenkassen für die folgenden Indikationsbereiche möglich:
- Stimmstörungen
- entwicklungsbedingte Sprachstörungen und Rhinolalien
- Sprachstörungen bei hochgradiger Schwerhörigkeit und Cochlea-Implantat-Versorgung
- Redeflussstörungen
Für alle weiteren Indikationsbereiche werden im Studium die wesentlichen Grundlagen geschaffen.
Akkreditierung
Der Master-Studiengang Sprechwissenschaft 120 LP ist akkreditiert.
Struktur des Studiums
- Pflichtmodule (30 LP)
- Wahlpflichtmodule Spezialisierung I oder II (60 LP)
- Abschlussmodul (Masterarbeit) (30 LP)
Studieninhalt
Die folgende Tabelle zeigt die Bestandteile des Studiums als Übersicht (alternativ: PDF; die Semesterangaben dort sind unverbindliche Empfehlungen).
Darüber hinaus beschreibt das Modulhandbuch (aktuelle Fassung) Lehrinhalte, Lernziele, Umfang und Leistungen der Module detailliert. Rechtliche Basis dafür ist die Studien- und Prüfungsordnung.
Pflichtmodule (60 LP)
ModulbezeichnungLPForschungsmethoden Phonetik5Konzepte der rhetorischen Kommunikation5Sprechwissenschaft und Psycholinguistik5Gesprächsforschung5Sprechwissenschaftliche Phonetik: aktuelle Forschungsfragen5Wissenschaftsdiskurs und Wissenschaftspräsentation5Abschlussmodul (Masterarbeit)30
Spezialisierungsbereich Phonetik, Rhetorik, Sprechkunst (PRS); 60 LP
ModulbezeichnungLP
Pflichtmodule Analyse sprechkünstlerischer Prozesse (MA)5Fachkommunikative Rhetorik5Aussprache und interkulturelle Kommunikation5Kontrastive und Normphonetik5Methodische Konzepte für die Sprechkunst5Analyse rhetorischer Prozesse5Lehr- und Forschungskooperation5Medienkommunikation5Sprechwissenschaft und Kommunikationswissenschaft5
Wahlpflichtmodule (5 LP)Argumentation5Sprechbildung: Kompetenz und Vermittlung5
Praktikum (10 LP)Praktikum Phonetik5Praktikum Medienkommunikation5Praktikum Rhetorik5Praktikum Therapie Spezialisierung PRS5Praktikum Sprechkunst / Sprechbildung5
Spezialisierungsbereich Klinische Sprechwissenschaft; 60 LP
ModulbezeichnungLPKlinische Sprechwissenschaft und Medizin: interdisziplinäre Bezüge (HNO, Phoniatrie)5Sprach- und Stimmstörungen: Forschungsarbeit5Stimm- und Hörstörungen: Spezialprobleme5Klinische Sprechwissenschaft: interdisziplinäre Bezüge (Psychologie)5Klinische Sprechwissenschaft und Medizin: interdisziplinäre Bezüge (Neurologie, Psychiatrie, Pädiatrie)5Klinische Sprechwissenschaft: interdisziplinäre Bezüge (Pädagogik)5Stimm- und Sprachstörungen: diagnostische und therapeutische Konzepte10Spezialprobleme der Klinischen Sprechwissenschaft5
Praktikum Praktikum Schwerpunkt Therapie Spezialisierung KSW15
Abschluss
Master of Arts (
Praktika
In der Spezialisierung Phonetik/Rhetorik/Sprechkunst sind 2 Praktika (je 5 LP) aus den Bereichen Phonetik, sprechkünstlerische Kommunikation/Sprechbildung, Medienkommunikation sowie Diagnostik und Therapie von Sprach‐, Sprech‐, Stimm‐, Schluck‐ und Hörstörungen zu absolvieren.
In der Spezialisierung Klinische Sprechwissenschaft muss das Praktikum Therapie (15 LP) nachgewiesen werden.
Zulassungsvoraussetzungen
- erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss (in der Regel Bachelor) mit einem Anteil von mindestens 120 LP in Sprechwissenschaften oder einer vergleichbaren Fachrichtung
- Bewerber*innen ohne sprechwissenschaftlichen Bachelorabschluss müssen ein phoniatrisches Gutachten vorlegen, das nicht älter als 6 Monate sein darf.
Der Studiengang wendet sich vor allem an Absolvent*innen des Bachelor-Studiengangs Sprechwissenschaft 180 LP. Darüber hinaus können nach Entscheidung der Auswahlkommission Absolvent*innen linguistisch, sprechkünstlerisch, rhetorisch bzw. kommunikationswissenschaftlich, stimm- und sprachtherapeutisch, phonetisch oder ähnlich orientierter Studiengänge zugelassen werden.
Der qualifizierende Abschluss liegt zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vor? Weisen Sie stattdessen mit geeigneten Belegen (Fächer-/Notenübersicht etc.) mindestens 2/3 der zu erbringenden Studienleistungen nach. Das Zeugnis selbst müssen Sie innerhalb von vier Monaten nach Studienbeginn nachreichen.
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