Allgemeine Informationen
Abschluss Erstes Staatsexamen Lehramt an Sekundarschulen Umfang 85 LP Regelstudienzeit 8 Semester Studienbeginn nur Wintersemester Studienform Direktstudium, Vollzeitstudium Hauptunterrichtssprache Deutsch Zulassungsbeschränkung zulassungsfrei (ohne NC) Studieren ohne Hochschulreife ja (Details) Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen nein Fakultät Philosophische Fakultät III – Erziehungswissenschaften Institut Institut für Katholische Theologie und ihre Didaktik
Charakteristik und Ziele
Das Studium der Katholischen Theologie bedeutet, sich auf kritische Weise, argumentierend und analysierend mit den Inhalten des christlichen Glaubens und den Grundüberzeugungen christlicher Lebensführung auseinanderzusetzen.
Aktuelle Herausforderungen geben dabei die Perspektive vor, unter denen nach den biblischen Grundlagen des christlichen Glaubens und ihrer geschichtlichen Entfaltung gefragt wird. Darüber hinaus steht die Theologie im Austausch mit zahlreichen anderen Wissenschaften und vermittelt auf diese Weise vielfältige Bildung.
Im Vordergrund des Lehramtsstudiums steht die Frage einer angemessenen Umsetzung dieser Auseinandersetzung im Schulunterricht. Das Studium der Katholischen Religion soll die Fähigkeit vermitteln, religiöse Bildungsprozesse anzustoßen und kompetent zu begleiten. Das Studium der katholischen Religion steht allen Interessierten offen. Für eine spätere Berufstätigkeit als Religionslehrer/in ist die Mitgliedschaft in der katholischen Kirche Voraussetzung.
Neben einer Tätigkeit im Schuldienst eröffnet ein Abschluss in Katholischer Theologie Zugang zu anderen Berufsfeldern in Kirche, Wirtschaft, Öffentlichkeit und Medien.
Kirchliche Studienbegleitung
Voraussetzung zur Erteilung von Katholischem Religionsunterricht im Staatsdienst ist die entsprechende fachliche Qualifikation, die durch das mit dem Ersten Staatsexamen abgeschlossene Hochschulstudium erlangt wird. Außerdem müssen katholische Religionslehrerinnen und -lehrer die Missio Canonica bzw. für das Referendariat vor der Zweiten Staatsprüfung die sogenannte vorläufige Unterrichtserlaubnis besitzen. Diese wird auf Antrag durch den jeweiligen Ortsbischof verliehen.
Über die Voraussetzungen, die dabei durch die Antragstellenden erfüllt werden müssen, informiert die Homepage des zuständigen Bistums.
Darum Halle!
Das Studium der katholischen Theologie in Halle findet in einem anregenden Umfeld statt: Die evangelische Theologische Fakultät liegt wie das Institut für Katholische Theologie und ihre Didaktik auf dem Gelände der Franckeschen Stiftungen, wo sich noch weitere pädagogische und geisteswissenschaftliche Einrichtungen finden.
Durch die Integration des Instituts in die Philosophische Fakultät III – Erziehungswissenschaften lernen unsere Studierenden direkt an derjenigen Fakultät der Martin-Luther-Universität, die für das gesamte erziehungswissenschaftliche Studium zuständig ist.
Darüber hinaus ist das gesellschaftliche Umfeld für ein Studium der Theologie eine interessante Herausforderung: Halle ist mehrheitlich konfessionslos geprägt.
Struktur des Studiums
Für das Lehramt an Sekundarschulen wählen Studierende eine Kombination aus zwei Schulfächern, die sie später unterrichten wollen.
Katholische Religion kann als Fach I (80 Leistungspunkte) oder Fach II (75 Leistungspunkte) gewählt werden, darf aber nicht mit außer Sozialkunde und Russisch kombiniert werden. Auch die Kombination mit Ethik bzw. Evangelische Religion ist ausgeschlossen, auch wenn eines dieser beiden Fächer als Erweiterungsfach (3. Fach) studiert wird.
Hinzu kommen im allgemeinen Teil des Studiums weitere 85 Leistungspunkte, grob zusammengefasst für: Bildungswissenschaft, schulische und außerschulische Praktika, Schlüsselqualifikationen, wissenschaftliche Hausarbeit, Abschlussprüfung.
Angehende Förderschullehrer*innen, die Katholische Religion als Sekundarschulfach gewählt haben, studieren dieses mit 80 LP (vgl. Fach I). Über das Fach hinaus setzt sich deren Studium grundsätzlich aber anders zusammen.
Studieninhalt
Die folgende Tabelle zeigt die Bestandteile des Studiums als Übersicht (alternativ: PDF). Die Semesterangaben sind hierbei unverbindliche Empfehlungen.
Darüber hinaus beschreibt das Modulhandbuch (aktuelle Fassung) Lehrinhalte, Lernziele, Umfang und Leistungen der Module detailliert. Rechtliche Basis dafür ist die Studien- und Prüfungsordnung.
ModulbezeichnungLPempf.
Sem.Bibelwissenschaft51. od. 3.Didaktik des Katholischen Religionsunterrichts51.Einführung in die Historische Theologie und ihre Methoden51.Fundamentaltheologie. Um die Wirklichkeit wissen. An Gott glauben.51. u. 2.Exegese des Alten Testaments51.-4.Exegese des Neuen Testaments51.-4.Praktisch-theologische Handlungsfelder51. u. 2.Einführung in die Praktische Theologie/ Religionspädagogik52.Dogmatik I - Der Gott Jesu Christi53.Dogmatik II - Geschichte Gottes mit den Menschen53.Dogmatik III - Die Kirche - Zeichen und Werkzeug des Heils53.Theologische Ethik I - Bedingungen und Horizonte menschlichen Handelns53. u. 4.Planung, Strukturierung und Reflexion von Religionsunterricht104.Theologische Ethik II - Konkretionen der Individual- und Sozialethik
(nur Fach I)54. u. 5.Fallbezogene Reflexion religionsunterrichtlicher Praxis55. u. 6.
Nähere Informationen zu den Modulen:
Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung ist eine anerkannte Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel Abitur).
Für Katholische Religion sind keine spezifischen Zugangsvoraussetzungen gefordert.
Später wichtig für die Berufsaufnahme:
Voraussetzung zur Erteilung von Katholischem Religionsunterricht im Staatsdienst ist die entsprechende fachliche Qualifikation, die durch das mit dem Ersten Staatsexamen abgeschlossene Hochschulstudium erlangt wird. Außerdem müssen katholische Religionslehrerinnen und -lehrer die Missio Canonica bzw. für das Referendariat vor der Zweiten Staatsprüfung die sogenannte vorläufige Unterrichtserlaubnis besitzen. Diese wird auf Antrag durch den jeweiligen Ortsbischof verliehen.
Über die Voraussetzungen, die dabei durch die Antragstellenden erfüllt werden müssen, informiert die Website des zuständigen Bistums.
Qualifizierte Berufstätige ohne Hochschulzugangsberechtigung können die Studienberechtigung für dieses Studium nach Bewährung im Probestudium erlangen.
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