Allgemeine Informationen
Abschluss Erstes Staatsexamen Lehramt an Gymnasien Umfang 100 LP Regelstudienzeit 9 Semester Studienbeginn nur Wintersemester Studienform Direktstudium, Vollzeitstudium Hauptunterrichtssprache Deutsch Zulassungsbeschränkung zulassungsfrei (ohne NC) Studieren ohne Hochschulreife ja (Details) Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen nein Fakultät Philosophische Fakultät III – Erziehungswissenschaften Institut Institut für Katholische Theologie und ihre Didaktik
Charakteristik und Ziele
Das Studium der Katholischen Theologie bedeutet, sich auf kritische Weise, argumentierend und analysierend mit den Inhalten des christlichen Glaubens und den Grundüberzeugungen christlicher Lebensführung auseinanderzusetzen.
Aktuelle Herausforderungen geben dabei die Perspektive vor, unter denen nach den biblischen Grundlagen des christlichen Glaubens und ihrer geschichtlichen Entfaltung gefragt wird. Darüber hinaus steht die Theologie im Austausch mit zahlreichen anderen Wissenschaften und vermittelt auf diese Weise vielfältige Bildung.
Im Vordergrund des Lehramtsstudiums steht die Frage einer angemessenen Umsetzung dieser Auseinandersetzung im Schulunterricht. Das Studium der Katholischen Religion soll die Fähigkeit vermitteln, religiöse Bildungsprozesse anzustoßen und kompetent zu begleiten. Das Studium der katholischen Religion steht allen Interessierten offen. Für eine spätere Berufstätigkeit als Religionslehrer/in ist die Mitgliedschaft in der katholischen Kirche Voraussetzung.
Neben einer Tätigkeit im Schuldienst eröffnet ein Abschluss in Katholischer Theologie Zugang zu anderen Berufsfeldern in Kirche, Wirtschaft, Öffentlichkeit und Medien.
Kirchliche Studienbegleitung
Voraussetzung zur Erteilung von Katholischem Religionsunterricht im Staatsdienst ist die entsprechende fachliche Qualifikation, die durch das mit dem Ersten Staatsexamen abgeschlossene Hochschulstudium erlangt wird. Außerdem müssen katholische Religionslehrerinnen und -lehrer die Missio Canonica bzw. für das Referendariat vor der Zweiten Staatsprüfung die sogenannte vorläufige Unterrichtserlaubnis besitzen. Diese wird auf Antrag durch den jeweiligen Ortsbischof verliehen.
Über die Voraussetzungen, die dabei durch die Antragstellenden erfüllt werden müssen, informiert die Homepage des zuständigen Bistums.
Darum Halle!
Das Studium der katholischen Theologie in Halle findet in einem anregenden Umfeld statt: Die evangelische Theologische Fakultät liegt wie das Institut für Katholische Theologie und ihre Didaktik auf dem Gelände der Franckeschen Stiftungen, wo sich noch weitere pädagogische und geisteswissenschaftliche Einrichtungen finden.
Durch die Integration des Instituts in die Philosophische Fakultät III – Erziehungswissenschaften lernen unsere Studierenden direkt an derjenigen Fakultät der Martin-Luther-Universität, die für das gesamte erziehungswissenschaftliche Studium zuständig ist.
Darüber hinaus ist das gesellschaftliche Umfeld für ein Studium der Theologie eine interessante Herausforderung: Halle ist mehrheitlich konfessionslos geprägt.
Struktur des Studiums
Für das Lehramt an Gymnasien wählen Studierende eine Kombination aus zwei Schulfächern, die sie später unterrichten wollen.
Katholische Religion kann als Fach I (95 Leistungspunkte) oder Fach II (90 Leistungspunkte) gewählt werden, darf aber nicht mit Evangelischer Religion, Ethik oder Philosophie kombiniert werden. Die drei Fächer dürfen dann auch nicht als Erweiterungsfächer (Drittfächer) gewählt werden.
Hinzu kommen im allgemeinen Teil des Studiums weitere 85 Leistungspunkte, grob zusammengefasst für: Bildungswissenschaft, schulische und außerschulische Praktika, Schlüsselqualifikationen, wissenschaftliche Hausarbeit, Abschlussprüfung.
Studieninhalt
Die folgende Tabelle zeigt die Bestandteile des Studiums als Übersicht (alternativ: PDF). Die Semesterangaben sind hierbei unverbindliche Empfehlungen.
Darüber hinaus beschreibt das Modulhandbuch (aktuelle Fassung) Lehrinhalte, Lernziele, Umfang und Leistungen der Module detailliert. Rechtliche Basis dafür ist die Studien- und Prüfungsordnung.
ModulbezeichnungLPempf.
Sem.
Pflichtmodule (100 LP)Einführung in die Praktische Theologie/Religionspädagogik51.Praktisch-theologische Handlungsfelder51.Fundamentaltheologie I: Glaube und Wissen51.Fundamentaltheologie II: Religion und Religiosität51.Einführung in die Historische Theologie und ihre Methoden51.Themen und Fragestellungen der Historischen Theologie51.Fachdidaktik I: Didaktik des katholischen Religionsunterrichts51.Bibelwissenschaften51.-4.Exegese des Alten Testaments51.-4.Exegese des Neuen Testaments51.-4.Dogmatik I: Der Gott Jesu Christi53.Dogmatik II: Geschichte Gottes mit den Menschen53.Dogmatik III: Die Kirche - Zeichen und Werkzeug des Heils53.Theologische Ethik I: Bedingungen und Horizonte menschlichen Handelns53.Fachdidaktik II: Planung, Strukturierung und Reflexion von Religionsunterricht104.Theologische Ethik II: Konkretionen der Individual- und Sozialethik54.Fachdidaktik III: Fallbezogene Reflexion religionsunterrichtlicher Praxis5Schulpraktikum Katholische Religion10
Nähere Informationen zu den Modulen finden Sie unter:
Zulassungsvoraussetzungen
- Für das Lehramtsstudium allgemein: Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel Abitur)
bzw. Einstieg über Probestudium für beruflich Qualifizierte - Für das Unterrichtsfach Katholische Religion: zunächst keine zusätzlichen Voraussetzungen.
Aber:
Die für das Lehramt Gymnasium bei der Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung geforderten Sprachkenntnisse in Latein und Griechisch können an der Universität erworben werden (Nachweis durch Latinum und Graecum oder die erfolgreiche Teilnahme an entsprechenden Sprachkursen im Umfang von je acht Semesterwochenstunden einschließlich einer mit mindestens „ausreichend“ bestandenen Klausur).
Später wichtig für die Berufsaufnahme:
Voraussetzung zur Erteilung von Katholischem Religionsunterricht im Staatsdienst ist die entsprechende fachliche Qualifikation, die durch das mit dem Ersten Staatsexamen abgeschlossene Hochschulstudium erlangt wird. Außerdem müssen katholische Religionslehrer:innen die Missio Canonica bzw. für das Referendariat vor der Zweiten Staatsprüfung die sogenannte vorläufige Unterrichtserlaubnis besitzen. Diese wird auf Antrag durch den jeweiligen Ortsbischof verliehen.
Über die Voraussetzungen, die dabei durch die Antragstellenden erfüllt werden müssen, informiert die Website des zuständigen Bistums.
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