Allgemeine Informationen
Abschluss Erstes Staatsexamen Lehramt an Sekundarschulen Umfang 85 LP Regelstudienzeit 8 Semester Studienbeginn nur Wintersemester Studienform Direktstudium, Vollzeitstudium Hauptunterrichtssprache Deutsch Zulassungsbeschränkung zulassungsfrei (ohne NC) Studieren ohne Hochschulreife ja (Details) Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen nein Fakultät Philosophische Fakultät I – Sozialwissenschaften und Historische Kulturwissenschaften Institut Institut für Geschichte
Charakteristik und Ziele
Die Angaben auf dieser Seite beziehen sich nur auf die Fachinhalte von Geschichte – die etwa ein Drittel des Studiums für das Lehramt an Sekundarschulen ausmachen. Informieren Sie sich daher zusätzlich über die fachübergreifenden „Bausteine“ sowie das zweite von Ihnen zu wählende Fach (> Kombinationsmöglichkeiten). Nur zusammen ergibt sich ein Gesamtbild über Ihr Studium und den Weg ins Berufsleben als Sekundarschullehrer*in.
In diesem Teil ihres Studiums erwerben angehende Lehrkräfte die fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen und schulpraktischen Voraussetzungen zum Unterrichten des Faches Geschichte:
- Grundlagen geschichtswissenschaftlichen Arbeitens
- Kenntnis der wichtigsten Quellen, Fragestellungen, Probleme und methodischen Zugangsweisen der Geschichtswissenschaft
- Grundlegende Kenntnis ausgewählter zentraler Themenfelder der Antike, der Vormoderne (Mittelalter und Frühe Neuzeit) und der Moderne
- erweiterte Kenntnisse in einer der beiden Großepochen (Vormoderne einschließlich der Antike oder Moderne)
- grundlegende Theorien der Geschichtsdidaktik und deren unterrichtliche Relevanz
Struktur des Studiums
Für das Lehramt an Sekundarschulen wählen Studierende eine Kombination aus zwei Schulfächern, die sie später unterrichten wollen.
Geschichte kann als Fach I (80 Leistungspunkte) oder Fach II (75 Leistungspunkte) gewählt werden und darf mit allen anderen Unterrichtsfächern kombiniert werden.
Hinzu kommen im allgemeinen Teil des Studiums weitere 85 Leistungspunkte, grob zusammengefasst für: Bildungswissenschaft, schulische und außerschulische Praktika, Schlüsselqualifikationen, wissenschaftliche Hausarbeit, Abschlussprüfung.
Angehende Förderschullehrer*innen, die Geschichte als Sekundarschulfach gewählt haben, studieren dieses mit 80 LP (vgl. Fach I). Über das Fach hinaus setzt sich deren Studium grundsätzlich aber anders zusammen.
Studieninhalt
Die folgende Tabelle zeigt die Bestandteile des Studiums als Übersicht (alternativ: PDF). Die Semesterangaben sind hierbei unverbindliche Empfehlungen.
Darüber hinaus beschreibt das Modulhandbuch (aktuelle Fassung) Lehrinhalte, Lernziele, Umfang und Leistungen der Module detailliert. Rechtliche Basis dafür ist die Studien- und Prüfungsordnung.
Modulbezeichnungempf. SemLPBA-Basismodul1.10BA-Einführungsmodul Antike1.-2. o.
2.-3. o.
3.-4.10BA-Einführungsmodul Vormoderne2. o.
3. o.
4.10BA-Einführungsmodul Moderne2. o.
3. o.
4.10Basismodul Geschichtsdidaktik1. o.
2. o.
3.5Praxismodul Geschichtsdidaktik4. o. 5. o. 6.5Forschungsmodul Geschichtsdidaktik7. o. 8.5BA-Modul Methoden und Hilfswissenschaften3. o. 4. o. 5.10
Wahlpflichtbereich Vormoderne/ Moderne I (Wahl eines Moduls)
MA-Modul Vormoderne I: Quellenanalyse5. o. 6. o. 7.10MA-Modul Moderne I: Quellenanalyse5. o. 6. o. 7.10
Wahlpflichtbereich Geschichtskultur (Wahl eines Moduls) - nur für Studierende mit Geschichte als Fach 1MA-Modul Geschichtskultur der Vormoderne6. o. 7. o. 8.5MA-Modul Geschichtskultur der Moderne6. o. 7. o. 8.5
Die Vormoderne umfasst die Geschichte des Mittelalters und der Frühen Neuzeit, die Moderne die Neuere Geschichte und die Zeitgeschichte.
Abschluss
Erstes Staatsexamen für ein Lehramt an Sekundarschulen
Voraussetzungen für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung sind:
- ein ordnungsgemäßes Studium für das Lehramt an Sekundarschulen in der gewählten Fächerkombination
- die für die Zulassung erforderlichen Modulleistungen in allen Prüfungsfächern
- Nachweis der erforderlichen Schulpraktika
- die erfolgreiche Teilnahme an den Modulen Schlüsselqualifikationsmodul für Lehrer/innen und Außerunterrichtliches Pädagogisches Praktikum
Die Staatsprüfung besteht aus folgenden Prüfungsteilen:
- der wissenschaftlichen Hausarbeit
- je einer schriftlichen Abschlussprüfung in beiden studierten Unterrichtsfächern
- je einer mündlichen Abschlussprüfung in den Fächern Pädagogik und Psychologie
Das Referendariat und zweites Staatsexamen
Nach dem ersten Staatsexamen ist ein Referendariat (Vorbereitungsdienst) abzuleisten, welches mit dem zweiten Staatsexamen abgeschlossen wird. Damit erwirbt man die Lehrbefähigung an Sekundarschulen. Das Referendariat kann auch in anderen Bundesländern durchgeführt werden. Anfragen für die Bewerbung sind an das jeweilige Kultusministerium des aufzunehmenden Landes zu richten.
Wird das Unterrichtsfach im Rahmen des Lehramts an Förderschulen studiert, so endet das Studium mit dem Ersten Staatsexamen für ein Lehramt an Förderschulen.
Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung ist eine anerkannte Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel Abitur).
Für Geschichte sind keine spezifischen Zugangsvoraussetzungen gefordert.
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