Zentrum Bayern Familie und Soziales
Sachbearbeiter (m / w / d) – Sozialpädagogik / Sozialarbeit für den Bereich "Koordinierende Kinderschutzstellen (KoKi)"; Teilzeit 75vH befristet
Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) ist eine zentrale Landesbehörde mit rd. 1900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die auf verschiedenen Feldern des Sozialrechts tätig ist.
Im ZBFS nimmt das Bayerische Landesjugendamt (BLJA) die Aufgaben des überörtlichen Trägers der Jugendhilfe in Bayern gemäß Art. 24 AGSG wahr.
Das BLJA hat die Aufgabe, die in allen bayerischen Städten und Landkreisen etablierten Koordinierenden Kinderschutzstellen (KoKi), in enger Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS), in ihrer Weiterentwicklung zu begleiten und zu unterstützen.
Weitere Informationen unter : https : / / www.blja.bayern.de / und https : / / www.koki.bayern.de /
Aufgabenschwerpunkte
Ihr fachliches Profil
Formale Qualifikation
Fachwissen und Erfahrungen
Ihr persönliches Profil
Wir bieten
Ansprechpartner
Für fachliche Fragen : Tel. 089 / 124793-2862
Für personalrechtliche Fragen : Tel. 0921 / 605-3047 oder Mail an [email protected]
Ergänzende Angaben
Menschen mit Behinderung werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Chancengleichheit ist die Grundlage unserer Personalarbeit. Daher begrüßen wir Bewerbungen von allen Interessierten, unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität.
Im Rahmen der Heimatstrategie der Bayerischen Staatsregierung erfolgt eine teilweise Verlagerung des Bayerischen Landesjugendamtes nach Schwandorf. Für den ausgeschriebenen Dienstposten ist als Dienstort zunächst Regensburg (Lechstraße 50, 93053 Regensburg) und ab Errichtung der dortigen Dienststelle (vss. ab April 2025) Schwandorf vorgesehen.
Die Stelle ist bis 31.12.2025 befristet.
Erbetene Bewerbungsunterlagen
Bitte bewerben Sie sich über unser Online-Portal. Bei Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes (TV-L oder vergleichbarer Tarifvertrag) bitten wir, einen geeigneten Nachweis über die Eingruppierung im letzten Beschäftigungsverhältnis beizufügen.