Einrichtungsleitung sowie stellvertretende Einrichtungsleitung (m / w / d) Vollzeit / Teilzeit
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Einrichtungsleitungen
sowie stellvertretende Einrichtungsleitungen (m / w / d)
für zentrale Unterbringungseinrichtungen (ZUE)
im Dezernat 20
EG 11 TV-L (Leitung)
EG 10 TV-L (Stellvertretung)
Voll- oder
Teilzeit
Befristet auf die
Dauer von 2 Jahren
Remscheid
Rheinberg
Wuppertal
ÜBER UNS
Das Land Nordrhein-Westfalen ist in fünf Regierungsbezirke eingeteilt.
Die Bezirksregierung Düsseldorf koordiniert und verwaltet den einwohnerstärksten Bezirk in ganz Deutschland.
Als Mittelbehörde verstehen wir uns als „Dolmetscherin“ und „Moderatorin“ zwischen Land und Kommunen.
Wir sind mehr als 2.400 Mitarbeitende und in den unterschiedlichsten Themenbereichen
mit herausfordernden und sinnstiften Aufgaben betraut.
Weitere Informationen über die Bezirksregierung Düsseldorf finden Sie unter
www.brd.nrw.de
IHRE KÜNFTIGEN AUFGABEN
IHR PROFIL
WIR BIETEN
Fotos : © Marina April, Farknot Architect, udra11 - stock.adobe.com
DAS IST UNS WICHTIG
Gleichstellung und Vielfalt liegen uns am Herzen und sind für uns eine Selbstverständlichkeit.
All genders are welcome! Weitere Informationen finden Sie hier :
https : / / url.nrw / ausz
Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter behinderter Menschen sind
erwünscht. Die Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.
NEUGIERIG GEWORDEN?
Bewerben Sie sich über unser
Onlineportal
bis zum 25.02.2025 unter folgendem Link :
https : / / bewerbung.nrw / BVPlus / ?stellenID=100534177
MEHR ERFAHREN? - RUFEN SIE UNS DOCH EINFACH AN
Für weitere Auskünfte zu dem zu besetzenden Arbeitsplatz stehen Ihnen im Fachdezernat
Eva-Christine Bock- Tel. 0211 / 475-4536 und Anna Mertens- Tel. 0211 / 475-2053 zur Verfügung.
Bei Fragen zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich bitte an Miriam Schmitz- Tel. 0211 / 475-3041.
WERDEN SIE TEIL UNSERER SPANNENDEN BEHÖRDE!
Konditionen
Die Stellen sind jeweils in Vollzeit und befristet für die Dauer von 2 Jahren zu besetzen. Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L).
Die Vergütung erfolgt auf den ausgeschriebenen Arbeitsplätzen nach Entgeltgruppe EG 11 TV-L für die
Einrichtungsleitungen und nach Entgeltgruppe EG 10 TV-L für die Stellvertretungen.
Die Stufenzuordnung erfolgt je nach spezifischer Berufserfahrung.
Weitere Informationen zur Vergütung finden Sie u.a. unter
www.finanzverwaltung.nrw.de / bezuegetabellen