Eine enge Verzahnung von praktischen und theoretischen Kenntnissen der Pädagogik bilden die Grundlage einer qualifizierten Arbeit im Berufsfeld. Dies bedeutet, dass im Zentrum des Unterrichts berufliche Aufgabenstellungen stehen, die fächerverbindend und - übergreifend behandelt werden.
Zur Übernahme von Bildungs -, Betreuungs - und Erziehungsaufgaben in allen sozialpädagogischen Einrichtungen gilt es :
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Dies sind die vollständigen Aufnahmevoraussetzungen :
Mittlerer Schulabschluss (FOR) und einschlägige Berufsausbildung, z.B. Staatlich geprüfter Kinderpfleger (m / w / d); Staatlich geprüfter Sozialassistent (m / w), Staatlich geprüfter Sozialassistent Heilerziehung (m / w / d)
oder
Fachhochschulreife, z.B. durch :
oder
Abitur (Allg. Hochschulreife) mit sozialpädagogischem Praktikum (6 Wo. in Vollzeitbeschäftigung)
oder
Nicht einschlägige Berufsausbildung mit sozialpädagogischem Praktikum (6 Wo. in Vollzeitbeschäftigung)
plus
Weiterbildungsmöglichkeiten
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