Rechnungsprüfer*in/Revisor*in (w/m/d) Digitalisierung
Bereich
Rechnungsprüfungsamt
Arbeitszeit
Teilzeit 19,5 bzw. 20,5 Stunden / Woche
Entgelt / Besoldung
EG 12 TVöD / A 12 SHBesG
Befristung
Nein
Kennziffer
14.08
Vorstellungsgespräch
In regelmäßigen Abständen
DasRechnungsprüfungsamt ist die gesetzlich vorgeschriebene örtlichePrüfungseinrichtung der Stadt Norderstedt. Es arbeitet weisungsfrei und ist derStadtvertretung unmittelbar unterstellt.
Ihr Profil
- Abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium (Bachelor)im IT-Bereich (. Informatik, Wirtschafts- oder Verwaltungsinformatik)
- mehrjährige Berufserfahrung auf dem Gebiet derInformationstechnik, vorzugsweise in den Bereichen IT-Organisation oderAdministration in einem Client / Serverumfeld
- Verhandlungssichere Deutschkenntnisse (mind.C1-Niveau)
Ihrzukünftiger Aufgabenbereich
- Durchführung von Prüfungs- und Beratungsaufgabenmit dem Ziel, die Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelnsmit dem Schwerpunkt Digitalisierung festzustellen, insbesondere System- undBetriebskonzepte, IKT, Haushaltsführung, Jahresabschlüsse und Vergaben
- Prüfung der Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit undWirtschaftlichkeit der Sondervermögen und Eigengesellschaften mit demSchwerpunkt Digitalisierung
- Unterstützung der Stadtvertretung, derVerwaltungsleitung und der Leitungen der Organisationseinheiten bei ihrenAufgaben
- Mitarbeit in Veränderungsprojekten
- Laufende Beobachtung der rechtlichen, wirtschaftlichenund technischen Entwicklungen im kommunalen Umfeld
- Betreuung der Prüfungssoftware
WichtigeKompetenzen
- Kenntnisse und Erfahrungen auf den GebietenNetzwerk, Betriebssysteme, Informationssicherheit und IT-Organisation
- Eigenverantwortlichkeit
- Schnelle Auffassungsgabe und Flexibilität
- Sorgfältige und exakte Arbeitsweise
- Analytisches Denkvermögen
- Organisationsvermögen und Verbindlichkeit
- Konfliktfähigkeit
- Gute Kommunikationsfähigkeit in Wort und Schrift
Darüber hinaus wird die Bereitschaft zur Fortbildung in verschiedenenRechtsgebieten einer Kommunalverwaltung und auf dem Gebiet des doppischen Rechnungswesens erwartet.
Besonderheit nach 115 und 90 GO :
Die / derPrüfer*in darf nicht mit der Stadtpräsidentin, der Oberbürgermeisterin, der / demStadträtin*rat, den Mitgliedern des Hauptausschusses,dem Kämmerer sowie den Verantwortlichen für die Finanzbuchhaltung in der Weisenach 22 Abs. 1 GO verbunden sein.
DieBereitschaft zur Teilnahme an regelmäßigen Terminen außerhalb derRegelarbeitszeit (in den Abendstunden) für die Teilnahme an Sitzungen derStadtvertretung und deren Ausschüsse wird vorausgesetzt.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignungbevorzugt berücksichtigt.
Bei gleicher Qualifikation werden Frauenim Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten vorrangig berücksichtigt. Frauen sinddaher besonders aufgerufen, sich zu bewerben.