Ausbilder gewerblich-technischer Bereich
inab
Chemnitz
Verstärken Sie unser Team am Standort Chemnitz !
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen engagierten Ausbilder (m / w / d) im gewerblich-technischen Bereich in Teilzeit (30 Std.
Wo) befristet für ein Jahr, mit der Option auf Verlängerung.
Die Vergütung erfolgt gemäß Haustarifvertrag in Gruppe I (Pädagogische / r Mitarbeiter / in).
Ihre Aufgabenschwerpunkte
- Sie gestalten die Aus- und Weiterbildung als Erlebnis, vermitteln fachspezifische Ausbildungsinhalte und geben Ihren Erfahrungsschatz und Ihre Expertise praxisorientiert weiter.
- Sie übernehmen die Verantwortung für Lehrgänge und haben die Lernfortschritte - auch im Praktikum - im Blick.
- Durch Ihre Mitarbeit bei der Vorbereitung und Durchführung von (Abschluss-)Prüfungen tragen Sie dazu bei, dass in Ihren Lehrgängen bestmögliche Ergebnisse erzielt werden.
- Sie unterstützen uns bei der Optimierung der Aus- und Weiterbildungsprozesse sowie bei der Weiterentwicklung unseres Angebotsportfolios (insbesondere Konzepterstellung).
Ihr Qualifikationsprofil
Sie verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung im gewerblich-technischen Bereich in Verbindung mit einer pädagogischen Zusatzqualifikation (z.
B. Eignung nach AEVO) oder über eine vergleichbare Qualifikation.
- Idealerweise bringen Sie bereits pädagogische Erfahrungen, vorzugsweise in der Anleitung oder Ausbildung von Jugendlichen, mit.
- Sie überzeugen durch Ihre Freude an der Wissensvermittlung und Ihre Intention, Menschen zu unterstützen und weiterzuentwickeln.
- Ein routinierter Umgang mit digitalen Arbeitsmitteln und Medien ist für Sie selbstverständlich.
- Als Persönlichkeit zeichnen Sie sich durch sicheres Auftreten, Interesse am Umgang mit den verschiedensten Menschen, Ihre selbstständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise sowie sehr gute Kommunikationsfähigkeit und Teamfähigkeit aus.
- In Ihrem Führungszeugnis nach 30 a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) befinden sich keine Einträge.
- Ein Nachweis des persönlichen Impfstatus gegen Masern gem. 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist zwingend vor Aufnahme der Tätigkeit erforderlich.
- Ein Nachweis des persönlichen Impfstatus gegen Masern gem. 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sowie eine Bescheinigung einer erfolgten Belehrung gem.
43 Abs. 1 IfSG sind zwingend vor Aufnahme der Tätigkeit erforderlich.
Vor 30+ Tagen