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Ausbilder gewerblich-technischer Bereich

Ausbilder gewerblich-technischer Bereich

inabChemnitz
Vor 30+ Tagen
Stellenbeschreibung

Verstärken Sie unser Team am Standort  Chemnitz !

Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen engagierten  Ausbilder (m / w / d) im   gewerblich-technischen Bereich in Teilzeit (30 Std. / Wo) befristet für ein Jahr, mit der Option auf Verlängerung.

Die Vergütung erfolgt gemäß Haustarifvertrag in Gruppe I (Pädagogische / r Mitarbeiter / in).

Ihre Aufgabenschwerpunkte

  • Sie gestalten die Aus- und Weiterbildung als Erlebnis, vermitteln fachspezifische Ausbildungsinhalte und geben Ihren Erfahrungsschatz und Ihre Expertise praxisorientiert weiter.
  • Sie übernehmen die Verantwortung für Lehrgänge und haben die Lernfortschritte - auch im Praktikum - im Blick.
  • Durch Ihre Mitarbeit bei der Vorbereitung und Durchführung von (Abschluss-)Prüfungen tragen Sie dazu bei, dass in Ihren Lehrgängen bestmögliche Ergebnisse erzielt werden.
  • Sie unterstützen uns bei der Optimierung der Aus- und Weiterbildungsprozesse sowie bei der Weiterentwicklung unseres Angebotsportfolios (insbesondere Konzepterstellung).

Ihr Qualifikationsprofil

  • Sie verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung im gewerblich-technischen Bereich in Verbindung mit einer pädagogischen Zusatzqualifikation (z. B. Eignung nach AEVO) oder über eine vergleichbare Qualifikation.
  • Idealerweise bringen Sie bereits pädagogische Erfahrungen, vorzugsweise in der Anleitung oder Ausbildung von Jugendlichen, mit.
  • Sie überzeugen durch Ihre Freude an der Wissensvermittlung und Ihre Intention, Menschen zu unterstützen und weiterzuentwickeln.
  • Ein routinierter Umgang mit digitalen Arbeitsmitteln und Medien ist für Sie selbstverständlich.
  • Als Persönlichkeit zeichnen Sie sich durch sicheres Auftreten, Interesse am Umgang mit den verschiedensten Menschen, Ihre selbstständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise sowie sehr gute Kommunikationsfähigkeit und Teamfähigkeit aus.
  • In Ihrem Führungszeugnis nach § 30 a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) befinden sich keine Einträge.
  • Ein Nachweis des persönlichen Impfstatus gegen Masern gem. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist zwingend vor Aufnahme der Tätigkeit erforderlich.
  • Ein Nachweis des persönlichen Impfstatus gegen Masern gem. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sowie eine Bescheinigung einer erfolgten Belehrung gem. § 43 Abs. 1 IfSG sind zwingend vor Aufnahme der Tätigkeit erforderlich.