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Leitung Referat Finanzen (m / w / d)

Leitung Referat Finanzen (m / w / d)

HaysStuttgart
Vor 30+ Tagen
Stellenbeschreibung

Leitung Referat Finanzen (m / w / d)

Festanstellung durch unseren Kunden Stuttgart Startdatum : sofort Referenznummer : 775041 / 1

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Über das Unternehmen

  • Ein Arbeitgeber in Stuttgart der Wert auf ein angenehmes Arbeitsumfeld legt und in das Wohlbefinden und die Weiterentwicklung der Mitarbeiter investiert.

Aufgaben

  • Sie übernehmen die Leitung des Referats Finanzen mit Verantwortung für die fachliche und organisatorischeUmsetzung der rechtlichen Vorgaben und personeller Führung der drei Teams Haushalt, Vergabe und Steuern
  • Sie bearbeiten finanzwirtschaftliche Grundsatzfragen
  • Sie verantworten den Haushaltsvollzug und die Haushaltsüberwachung einschließlich der mittel- und langfristigen Finanz- und Investitionsplanung
  • Sie übernehmen die Digitalisierung und die kontinuierliche Weiterentwicklung von Verwaltungsprozessen
  • Profil

  • Sie besitzen ein abgeschlossenes Studium im Bereich Public Management, als Dipl.- Verwaltungswirt (FH), Dipl.- Finanzwirt (FH) der allgemeinen Finanzverwaltung oder ein vergleichbares Studium
  • Sie haben vertiefte Kenntnisse im Haushaltsrecht des Landes Baden-Württemberg, im Steuer- und Vergaberecht sowie im Controlling und Reisekostenrecht
  • Sie besitzen langjährige Erfahrung im Finanzbereich des Landes (Anwendung von Software der Firma HIS ist von Vorteil
  • Sie haben Erfahrung im Projektmanagement in den genannten Aufgaben- und Rechtsgebieten
  • Sie haben erste Erfahrungen in leitender Position mit Personalverantwortung (wünschenswert)
  • Sie haben gute Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift
  • Eine besitzen eine strukturierte Arbeits- und analytische Denkweise, sehr gute Auffassungsgabe und hohe Lernbereitschaft
  • Benefits

  • Vielfältige, anspruchsvolle und interessante Tätigkeiten in einem guten Arbeitsklima
  • Flexible Arbeitszeiten und familienfreundliche Arbeitsbedingungen, die Möglichkeit zu mobilem Arbeiten
  • JobTicket
  • Gehaltsinformationen

  • Die Vergütung richtet sich nach dem Landesbesoldungsgesetz (LBesG) oder dem Tarifvertrag der Länder (TV-L)