Ob Ministerien oder Krankenhäuser, Kasernen oder militärische Flughäfen, Forschungsbauten für Universitäten und Hochschulen, Spezialimmobilien für Polizei und Justiz oder der Erhalt von Burgen und Schlössern : Wir sind die Bau- und Immobilienexperten für das Land Rheinland-Pfalz. Unsere rund 1.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreuen und optimieren ein umfangreiches Immobilienportfolio. An landesweit acht Standorten setzen wir Bau- und Sanierungsprojekte für das Land, den Bund, die NATO und die US-Gaststreitkräfte um. Gestalten Sie mit uns Ihr Land – wir bauen auf Sie!
Verstärken Sie unsere Zentrale in Mainz zum nächstmöglichen Zeitpunkt als :
Personalentwickler (m / w / d)
Unbefristet; Vollzeit
Mitarbeit bei der Konzeption und Weiterentwicklung einer nachhaltigen und strategischen Personalentwicklung, insbesondere :
Das Land Rheinland-Pfalz beschäftigt viele Menschen in sehr unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern und mit ganz unterschiedlichen Qualifikationen. Wir fördern aktiv die Gleichbehandlung aller Menschen und wünschen uns ausdrücklich Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Identität. Im Rahmen des Landesgleichstellungsgesetzes streben wir eine weitere Erhöhung des Frauenanteils an und sind daher an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert. Bei entsprechender Eignung werden Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen bevorzugt berücksichtigt. Sehr gute Rahmenbedingungen, um berufliche und familiäre Aufgaben zu vereinbaren, wie zum Beispiel moderne Arbeitszeitmodelle und weitreichende Gleitzeit regelungen, gewährleisten wir, im Rahmen der dienstlichen und organisatorischen Möglichkeiten. Eine Reduzierung der Regelarbeitszeit ist grundsätzlich möglich. Gehen entsprechende Bewerbungen ein wird geprüft, ob den Teilzeit wünschen bei der ausgeschriebenen Position im Rahmen der dienstlichen und organisatorischen Möglichkeiten entsprochen werden kann. Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeiten erworben wurden, werden bei der Beurteilung der Qualifikation im Rahmen des § 8 Abs. 1 des Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigt.