Der Kreis Segeberg liegt als Teil der Metropolregion Hamburg verkehrsgünstig inmitten von Schleswig-Holstein zwischen Nord- und Ostsee und ist ein verlässlicher Arbeitgeber für rund 1.100 Mitarbeiter
Der Bereich „Verkehrsordnung“ ist Bestandteil des Fachdienstes „Zulassung und Verkehr“ im Fachbereich II "Ordnungswesen, Straßenverkehr, Verbraucherschutz" und umfasst derzeit 5 Mitarbeiter
innen. Kernaufgaben sind neben den Themen Straßenverkehr, Beschilderungen und Markierungen beispielsweise auch Ausnahmeregelungen zu Schwertransporten und Sonntagsfahrverboten.Ziel der Stelle ist die Gewährleistung der rechtssicheren Aufgabenwahrnehmung des Fachdienstes "Zulassung und Verkehr".
Bearbeitung von grundsätzlichen Angelegenheiten in den Rechtsbereichen Straßenverkehr und Kfz-ZulassungBeratung der verschiedenen Hierarchieebenen (Landrat, Fachbereichsleitung, Fachdienstleitung, Fachgebietsleitungen) sowie der Mitarbeitenden des Fachdienstes bei straßenverkehr- und zulassungsrechtlichen Grundsatzfragen sowie bei Einzelfallentscheidungen mit richtungsweisendem Charakter
Überwachung der stetigen Rechtsprechung und der Entwicklung von Rechtsvorschriften bei verkehr- und zulassungsrechtlichen Themen sowie Ausarbeitung von etwaigen Auswirkungen auf den Fachdienst "Verkehr und Zulassung"Eruierung von digitalen Potenzialen und Beratung der HierarchieebenenBegleitung von digitalen Großprojekten und Onlineleistungen (bsp. i-Kfz) und Beratung der HierarchieebenenAufsicht und Genehmigungserteilungen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten für Unternehmen des Güter- und PersonenverkehrsLizenzerteilung, -erweiterung, -änderung und -verlängerung im Bereich des Güterkraftverkehrs
Konzessionserteilung, -änderung und -verlängerung sowie Ausnahmegenehmigungen im Bereich des Taxen- und MietwagenverkehrsAufsichtsfunktion über alle vorgenannten BetriebeAuswertung der von den kreisangehörigen Ordnungsämtern übermittelten Gewerbean-, -ab- und -ummeldungenBearbeitung von Widersprüchen und Klagen im Bereich der Verkehrsgewerbeaufsicht und Straßenverkehrsaufsichteine abgeschlossene Ausbildung inklusive Weiterbildung zur / zum Verwaltungsfachwirtin (Angestelltenlehrgang II) oderein abgeschlossenes verwaltungswissenschaftliches oder rechtswissenschaftliches Studium mit mehrjähriger Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung oderdie Laufbahnbefähigung der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt der Fachrichtung Allgemeine Verwaltungund darüber hinaus idealerweise
gute Kenntnisse im Straßenverkehrsrecht und im Kfz-ZulassungsrechtUrteilsfähigkeit, eine hohe Eigeninitiative und eine gute Auffassungsgabegute Kommunikations- und Moderationsfähigkeit sowie ein hohes Maß an VerantwortungsbereitschaftE 11 TVöD / A 11 SHBesGsicherer Arbeitsplatzfestes Monatsgehaltmoderne BüroausstattungZuschuss Fahrrad / ÖPNV-TicketFort- / WeiterbildungsangeboteFirmenfitness / psych. Beratungflexible Arbeitszeiten / mobiles ArbeitenKinder- / Pflegenotfallbetreuung