Organisationseinheit
Amt für Personal und Organisation
Abteilung „Kommunalaufsicht, Recht“ Aufgabenschwerpunkte
- Bearbeitung von Angelegenheiten der finanziellen Kommunalaufsicht (z. B. Haushalts- und Satzungsrecht, Grundstücksverkehr, kreditähnliche Rechtsgeschäfte, Bürgschaften) einschließlich gutachterlicher Stellungnahmen für die kreisangehörigen Kommunen
- Prüfung von Jahresabschlüssen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einschließlich der Erstellung abschließender Prüfvermerke, Auswertung von Beteiligungsberichten, Erstellung gutachterlicher Stellungnahmen zu besonderen Problemstellungen im Neuen Kommunalen Finanzmanagement zu den Bilanz- und Jahresabschlussprüfungen und ‑analysen
- Beratung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Rahmen der Zuständigkeit der Kommunalaufsicht in allgemeiner, finanzieller und personeller Hinsicht
- Bearbeitung von Dienstaufsichtsbeschwerden, Eingaben und Petitionen der Einwohnerinnen und Einwohner über kreisangehörige Kommunen.
- stellvertretende Bearbeitung bei der Organisation sämtlicher Wahlen (Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen) und Abstimmungen sowie Unterstützung der Wahlämter kreisangehöriger Gemeinden in wahlrechtlichen und organisatorischen Angelegenheiten einschl. Erteilung wahlrechtlicher Auskünfte an Einwohnerinnen und Einwohner
Bewerbungsprofil
Beamtin / Beamter (w / m / d) ab der Besoldungsgruppe A 10 Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, nichttechnischer Dienst oderabgeschlossener Verwaltungslehrgang II ab EG 9c TVöD-VKenntnisse im Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF)hohes Maß an Informations- und KommunikationsfähigkeitEntscheidungs- und DurchsetzungsvermögenVerantwortungsbewusstsein sowie Konfliktfähigkeit und BelastbarkeitTeamfähigkeit und OrganisationskompetenzInnovationsbereitschaft und Flexibilitätsicherer Umgang mit den Office-ProgrammenWas wir bieten Für Beamtinnen und Beamte kommt eine Versetzung und eine Besoldung bis zu A 11 Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt Besoldungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LBesG NRW) in Betracht.
Die Bezahlung erfolgt entsprechend der persönlichen Qualifikation und der beruflichen Erfahrung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für den Bereich Verwaltung (TVöD-V) nach Entgeltgruppe 10 TVöD-V.