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Ausbildung Vermessungstechniker / in (m / w / d)

Ausbildung Vermessungstechniker / in (m / w / d)

Landkreis UckermarkSchwedt / Oder
Vor 30+ Tagen
Stellenbeschreibung

Starte deine Karriere beim Landkreis Uckermark!

Warum eine Ausbildung bei uns?

Wir bieten dir abwechslungsreiche Aufgaben, vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten und ein starkes Team – bei uns findest du den idealen Start in deine Zukunft.

Was wir dir bieten :

  • praxisnahes und vielfältiges Lernen in verschiedenen Fachbereichen
  • eine Einführungswoche zum Kennenlernen und Austauschen
  • Unterstützung durch erfahrene und engagierte Ausbilderinnen und Ausbilder
  • eine flexible Arbeitszeitgestaltung in einer 39-Stunden-Woche
  • eigene PC-Arbeitsplätze für Auszubildende in den Fachbereichen
  • 30 Tage Urlaub je Kalenderjahr
  • eine Vergütung nach dem TVAöD (inkl. Jahressonderzahlung, Abschlussprämie in Höhe von 400,- Euro sowie Zahlung eines Lernmittelzuschusses in Höhe von 50,- Euro jährlich)
  • sehr gute Chancen auf eine Übernahme nach deiner Ausbildungszeit

Für die Ausbildung solltest du mitbringen :

  • mindestens den Abschluss der Fachoberschulreife
  • Interesse an der Arbeit mit Gesetzen
  • gute Kommunikationsfähigkeiten
  • Lernbereitschaft
  • Flexibilität
  • Sorgfalt
  • gute PC-Kenntnisse
  • Teamfähigkeit
  • gute Noten in Deutsch und Mathematik
  • Bewerbungsschluss ist der 31.12.2024.

    Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt.

    Sollte es zu einer Einstellung kommen, wird der Landkreis Uckermark ein behördliches Führungszeugnis anfordern.

    Beachte :

    Bewerbungen inkl. Anlagen per E-Mail, die in anderen Datei-Formaten als im PDF-Format eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Bei erfolgreich absolvierter Ausbildung und entsprechenden Leistungen wird eine Weiterbeschäftigung nach der Ausbildung angestrebt.

    Datenschutz :

    Der Landkreis Uckermark verarbeitet die von dir zur Verfügung gestellten Daten im Zusammenhang mit der ausgeschriebenen Stelle zum Zwecke der Bearbeitung des Bewerbungsverfahrens (vgl. § 26 BbgDSG).