In der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) ist im zentralen Geschäftsbereich 3 in Hannover im Dezernat 32 „Brücken und Tunnel“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein Arbeitsplatz / Dienstposten als
Sachbearbeitung Konstruktiver Ingenieurbauten (w / m / d)
Entgeltgruppe 13 TV-L / Besoldungsgruppe A 12 NBesO
unbefristet zu besetzen.
Was Sie erwartet :
- Entwurf von Ingenieurbauten in schwierigen Fällen im Beton-, Verbund- und Stahlbrückenbau (überwiegend im Bestand als Ersatzneubauten),
- selbstständige Betreuung von Ingenieurbüros bei der Aufgabenerledigung sowie Abwicklung der Ingenieurverträge mit Zuarbeit zur Vergabe und Vertragsanbahnung,
- Beratung der regionalen Geschäftsbereiche in entwurfstechnischen und konstruktiven Fragen, Begleitung von brückenbautechnischen Entwurfsprozessen innerhalb der Straßenbauverwaltung,
- selbstständige Bearbeitung aller vorgenannten Aufgaben einschließlich erforderlicher Abstimmungsprozesse mit den übergeordneten Behörden.
Ihre fachliche Qualifikation :
Beamte (w / m / d) müssen die Befähigung für das 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Technische Dienste, Fachbereich Straßenwesen, verfügen,Arbeitnehmer (w / m / d) müssen über ein abgeschlossenes Studium (Bachelor / FH-Diplom) der Fachrichtung Bauingenieurwesen, vorzugsweise mit der Vertiefungsrichtung Konstruktiver Ingenieurbau, verfügen,Erfahrungen im Bereich des konstruktiven Ingenieurbaues sind wünschenswert,fundierte Kenntnisse im Brückenbau (Planung oder Bau) sind vorteilhaft.Ihre persönliche Qualifikation :
ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein,Einsatzfreude und Belastbarkeit,Selbstständigkeit und Eigeninitiative,Team- und Kommunikationsfähigkeit, sicherer Umgang mit Konfliktsituationen.Was wir Ihnen bieten :
Beschäftigungsumfang in Vollzeit oder Teilzeit,Entgeltgruppe E 13 TV-L (in Abhängigkeit von praktischen Erfahrungszeiten) / Besoldungsgruppe A 12 NBesO (Planstelle vorhanden),flexible Arbeitszeiten (Funktionszeit) im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten,die Möglichkeit, evtl. anfallende Mehrarbeitsstunden mit Freizeit auszugleichen,eine zusätzliche Altersvorsorge über die VBL für Arbeitnehmer (w / m / d),eine jährliche Sonderzuwendung gem. TV-L / NBesG,30 Tage jährlich Erholungsurlaub.