Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Ausbildung in der Zollverwaltung interessieren.
Wenn Sie auf "Jetzt bewerben!" klicken, werden Sie durch ein Online-Bewerbungsverfahren der Zollverwaltung geführt. Hierzu müssen Sie sich einmalig im „Karriereportal der Bundesverwaltung“ registrieren. Sie erhalten umgehend eine Verifizierungsmail, mit der Sie den Bewerbungsprozess starten können.
Hinweis : Eine gesonderte Übersendung der Unterlagen per Post ist nicht erforderlich. Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen, wenn wir zusätzliche Unterlagen benötigen.
Bitte erfassen Sie bei der Registrierung im „Karriereportal der Bundesverwaltung“ bereits möglichst umfassend Ihre persönlichen Daten oder ergänzen Sie dies möglichst zeitnah, da der elektronische Bewerbungsprozess auch auf diese Informationen zurückgreift.
Bewerbungsverfahren
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung die folgenden Unterlagen im pdf-Format bei :
Hinweis : Wenn Sie zum Bewerbungszeitpunkt noch keine 18 Jahre alt sind, müssen Sie eine Einverständniserklärung aller gesetzlichen Vertreter / innen vorlegen. Ein Formular hierfür finden Sie auf der Seite www.zoll.de >
Karriere >
Ausbildung und Studium >
Zollausbildung >
Mittlerer Dienst >
Bewerbungsverfahren oder gleich unter dem folgenden Link (https : / / www.zoll.de / SharedDocs / Downloads / DE / Links-fuer-Inhaltseiten / Der-Zoll / onlinebewerbung_einverstaendniserklaerung_datenschutz.pdf?__blob=publicationFile&v=10)
Bitte halten Sie diese Unterlagen in elektronischer Form ( pdf ) bereit und laden Sie die Dateien am Ende des Bewerbungsvorgangs als Anlage im Karriereportal hoch.
Die Zollverwaltung fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Sie ist bestrebt, den Frauenanteil zu erhöhen und ist daher an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert.
Schwerbehinderte Menschen sind in der Zollverwaltung willkommen. Die Zollverwaltung ist bestrebt, die Inklusion für eine behindertengerechte Beschäftigung umzusetzen. Von schwerbehinderten Menschen wird lediglich ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt. Wegen der möglichen Gewährung von Nachteilsausgleichen werden die Bewerberinnen und Bewerber gebeten, die Schwerbehinderung anzuzeigen.
Bei gleicher Eignung werden Frauen und schwerbehinderte Menschen im Rahmen der geltenden gesetzlichen Regelungen bevorzugt eingestellt.