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Brandoberinspektoranwärterin / Brandoberinspektoranwärter

Brandoberinspektoranwärterin / Brandoberinspektoranwärter

SachsenNardt
Vor 30+ Tagen
Stellenbeschreibung

Im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern ist an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen zum 1. April 2025 ein Stelle als

Brandoberinspektoranwärterin / Brandoberinspektoranwärter

zur Absolvierung der zweijährigen Laufbahnausbildung in der Laufbahngruppe 2, erste Einstiegseben der Fachrichtung Feuerwehr zu besetzen.

Die Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen, im Lausitzer Seenland 50 km nordöstlich der Landeshauptstadt Dresden gelegen, ist eine obere besondere Staatsbehörde im Ressort des Sächsischen Staatsministeriums des Innern. Sie ist für die Aus- und Weiterbildung der Angehörigen der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes zuständig und bietet hierzu Teilnehmern und Beschäftigten in einem modernen Schulneubau hervorragende Lern- und Arbeitsbedingungen.

Der zweijährige Vorbereitungsdienst umfasst neben der praktischen und theoretischen Ausbildung an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen Praktika bei verschiedenen Berufsfeuerwehren sowie den Brandoberinspektorenlehrgang mit sich anschließender Laufbahnprüfung. Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst erfolgt unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf. Der Vorbereitungsdienst endet mit der Laufbahnprüfung.

Zwingende Voraussetzungen für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst (bitte Nachweise beifügen) :

1. Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis (§ 7 Beamtenstatusgesetz, § 4 Sächsisches Beamtengesetz) ,

2. ein mit einem Bachelor oder diesem entsprechenden Diplomgrad abgeschlossenes Hochschulstudium in einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung,

3. zum Zeitpunkt der Einstellung nicht älter als 32 Jahre,

4. Körpergröße von mindestens 165 cm,

5. Vorliegen der erforderlichen gesundheitlichen und körperlichen Eignung für die Fachrichtung Feuerwehr und

6. Erwerb des Deutschen Schwimmabzeichens in Silber.

Von Vorteil sind :

  • Erfahrungen im Brand- und Katastrophenschutz oder im Rettungsdienst,
  • Besitz eine Führerscheins der Klasse C bzw. CE.

Die genannten Zulassungsvoraussetzungen müssen zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens vorliegen. Hinsichtlich der konkreten und verbindlichen Zulassungsvoraussetzungen wird auf § 3 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Ausbildung und Prüfung für den feuerwehrtechnischen Dienst (SächsFwAPO) verwiesen.

Ihrem Bewerbungsschreiben fügen Sie bitte insbesondere

  • einen Lebenslauf,
  • Nachweise über Schul-, Berufs-, und / oder Studienabschlüsse,
  • eine Kopie des Nachweises über den Besitz des Deutschen Schwimmabzeichens mindestens Silber,
  • eine Kopie des Personalausweises (beidseitig),
  • eine Kopie des Führerscheines (beidseitig) sowie
  • Nachweise über etwaige berufliche Tätigkeiten (z. B. Arbeitszeugnisse)
  • bei.

    Ihre Eignung, insbesondere in den Bereichen Sport, Höhentauglichkeit, mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit, wie auch Ihre charakterlichen, geistigen und körperlichen Anlagen weisen Sie in einem Auswahlverfahren nach. Im Hinblick auf eine mögliche berufliche Perspektive an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen sollten Sie zudem Freude an der Vermittlung von Wissen haben und über pädagogisches Geschick verfügen. Im Rahmen der Überprüfung Ihrer mündlichen Ausdrucksfähigkeit wird daher eine Lehrprobe von Ihnen erwartet. Das Thema wird Ihnen mit der Einladung zum zweitägigen Auswahlverfahren bekannt gegeben.

    Die für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst erforderlichen gesundheitliche und körperliche Eignung ist durch ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis nachzuweisen. Die Aufforderung zur Vorlage des Gesundheitszeugnisses erfolgt jedoch gesondert nach Abschluss des Auswahlverfahrens.

    Die Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen ist bestrebt, den Anteil der Frauen zu erhöhen und fordert daher Frauen ausdrücklich auf, sich zu bewerben.

    Auf die bevorzugte Berücksichtigung von schwerbehinderten Menschen bei Vorliegen gleicher Eignung wird geachtet. Schwerbehinderte Menschen oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber, die die o. g. Voraussetzungen erfüllen, werden daher ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen.