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Pädagogische Fachkräfte | Unterbringungshilfe Kinder- und Jugendnotdienst

Pädagogische Fachkräfte | Unterbringungshilfe Kinder- und Jugendnotdienst

Hamburg.deFeuerbergstraße, Deutschland
Vor 30+ Tagen
Stellenbeschreibung

Wollen auch Sie sich beruflich verändern, weiterentwickeln oder Ihren Berufseinstieg in einem krisensicheren Arbeitsfeld finden?

Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!

Der Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB) ist Hamburgs staatlicher Jugendhilfeträger. In unserer Verantwortung liegt der Schutz und das Wohl der von uns betreuten Kinder und Jugendlichen und die Wahrung ihrer Rechte. Hierfür haben wir ein entwickelt, das Grundlage für unsere pädagogische Arbeit ist.

Für kurzfristige stationäre Aufnahmen (Inobhutnahmen gem. § 42 SGB VIII) stehen in der Unterbringungshilfe (UBH) des Kinder- und Jugendnotdienstes (KJND) insgesamt 36 Plätze in drei Gruppen zur Verfügung. Die Inobhutnahme ist die vorläufige Unterbringung eines Kindes oder Jugendlichen für sein Wohl. Der KJND leistet hier intensive Hilfestellung. Es gilt, die aufgenommenen Minderjährigen von ihrer Spannung zu entlasten, ihre Probleme zu klären und Kommunikation wieder aufzunehmen. Ferner werden Ansätze für neue Lebensperspektiven entwickelt.

Hier finden Sie weitere Informationen zur und zum .

Sie...

  • betreuen und beaufsichtigen die Kinder, insbesondere die Jugendlichen im Rahmen der Inobhutnahme, während der stationären Unterbringung,
  • beraten und unterstützen die Betreuten bei der Bewältigung des Lebensalltags,
  • gewährleisten die Unterstützung des Helfersystems bei der Problemklärung, vor allem gegenüber den Jugendämtern, z.B. durch Berichterstattung und Anregungen zur Hilfeplanung,
  • kooperieren - im Sinne der Betreuten - mit den Herkunftsfamilien und mit anderen beteiligten Dienststellen, Einrichtungen und Fachleuten (z.B. Psychologinnen bzw. Psychologen, Ärztinnen bzw. Ärzten und Lehrkräften),
  • überprüfen und dokumentieren den Betreuungsverlauf sowie die Ziele und organisieren den Umzug in das jeweilige Setting.

Erforderlich

  • Sie verfügen über die staatliche Anerkennung als Soziapädagog : in oder als Sozialarbeiter : in.
  • Alternativ verfügen Sie über gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen im pädagogischen Bereich bzw. eine vergleichbare pädagogische Qualifikation (z.B. Erziehungswissenschaften, Sonder-, Heil- oder Rehabilitationspädagogik) auf Basis eines inhaltlich vergleichbaren Hochschulabschlusses (Bachelor oder gleichwertig) mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung in verschiedenen Feldern der sozialen Arbeit auf Hochschulniveau und haben bereits eine Gleichstellung im öffentlichen Dienst erlangt.
  • Oder Sie können gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen im pädagogischen Bereich bzw. eine vergleichbare pädagogische Qualifikation (z.B. Erziehungswissenschaften, Sonder-, Heil- oder Rehabilitationspädagogik) auf Basis eines inhaltlich vergleichbaren Hochschulabschlusses (Bachelor oder gleichwertig) nachweisen. Die Eingruppierung erfolgt, wenn noch nicht die Gleichstellung im öffentlichen Dienst erlangt wurde, vorerst in EG S8b TV-L (als Beschäftigte : r in der Tätigkeit von Sozialpädagog : innen).
  • Sie erfüllen die o.g. Formalvoraussetzung nicht, verfügen aber über eine staatliche Anerkennung als Erzieher : in. Dann freuen wir uns auch über Ihre Bewerbung! Die Eingruppierung erfolgt bei dieser Qualifikation in EG S8b TV-L.
  • Sie bringen die uneingeschränkte Bereitschaft und Fähigkeit mit, im Wechselschichtdienst mit Nachtarbeit tätig zu sein.
  • Vorteilhaft

  • Sie verfügen über detaillierte Kenntnisse des SGB VIII sowie Kenntnisse der fachlichen Ausgestaltung von Hilfen zur Erziehung und der Inobhutnahme.
  • Sie haben umfassende Kenntnisse der relevanten sozialpädagogischen Methoden und Verfahren, insbesondere problembezogene methodische Beratungs- und Betreuungskompetenz.
  • Für Ihre Tätigkeit besitzen Sie das erforderliche Fachwissen sowie grundlegende Erfahrungen in der Kinder- und Jugendpsychologie.
  • Sie können einzelfallrelevante Sachverhalte detailliert und überzeugend in Wort und Schrift darstellen und verfügen hierzu über sichere Anwendungskenntnisse der gängigen MS-Office-Produkte.
  • drei unbefristete Stellen in Voll- oder Teilzeit, schnellstmöglich zu besetzen
  • Bezahlung nach Entgeltgruppe S12 TV-L () bzw. bei abweichender Qualifikation nach Entgeltgruppe S8b TV-L; zuzüglich der Zahlung einer tariflichen Zulage für Sozial- und Erziehungsdienste i.H. von 130 bzw. 180 Euro und von Zuschlägen
  • ideale Rahmenbedingungen - 30 Tage Urlaub pro Jahr, Gewährung von Zusatzurlaubstagen, vermögenswirksame Leistungen, Altersvorsorge, Jahressonderzahlung (sog. Weihnachtsgeld), Fahrrad-Leasing ()
  • Aufgabe mit Sinn - auf Sie wartet ein anspruchsvolles Aufgabengebiet mit hoher Verantwortung für das Wohl der von uns betreuten Kinder und Jugendlichen
  • professionelle Unterstützung - u.a. durch bedarfsgerechte Beratungs- und Supervisionsangebote
  • kurze Entscheidungswege - Zusammenarbeit mit Leitungskräften nach verbindlichen
  • betriebliche Gesundheitsförderung - wir ermöglichen Ihnen eine individuelle Sozial- und Gesundheitsberatung sowie den Erwerb des EGYM Wellpass ()
  • Wichtiger Hinweis zur Arbeitszeit und zur Teilzeitregelung :

    Die Unterbringungshilfe des Kinder- und Jugendnotdienstes arbeitet in einem Wechselschichtmodell an allen Tagen des Jahres. Zudem umfasst der Mindestumfang bei Teilzeitbeschäftigung 50 %.

    Bitte übersenden Sie uns folgende Dokumente :

  • tabellarischer Lebenslauf,
  • Nachweise der geforderten Qualifikation,
  • aktuelle Beurteilung bzw. aktuelles Zeugnis (nicht älter als drei Jahre),
  • für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,
  • Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes).
  • Wir freuen uns insbesondere über Bewerbungen von Männern. Sie werden aufgrund ihrer Unterrepräsentanz bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.

    Für eine Übertragung der Tätigkeit ist der Nachweis erforderlich, dass Sie die Voraussetzungen des Masernschutzgesetzes erfüllen ().