Die Bezirksregierung Arnsberg ist die Vertretung derLandesregierung Nordrhein-Westfalen im Regierungsbezirk Arnsberg.Mit mehr als 2.000 Beschäftigten an verschiedenen Standorten nehmenwir vielfältige Fachaufgaben in den Bereichen Gesundheit undSozialwesen, Regionale Entwicklung und Wirtschaft, Bildung, Umweltund Arbeitsschutz sowie Bergbau und Energie wahr. Wir verstehen unsals verantwortungsvolle Dienstleister / innen, die staatliche,kommunale sowie verbandliche Interessen zusammenführen. ImMittelpunkt unseres Handelns stehen die nachhaltigeWeiterentwicklung von Südwestfalen und dem östlichen Ruhrgebietsowie die Lebensqualität der auf 8.000 Quadratkilometern lebenden3,5 Millionen Menschen.
Sie wollen einenaufregenden Beruf mit vielfältigen Einsatzmöglichkeiten? Dannwerden auch Sie Teil unseres Teams!
DieBezirksregierung Arnsberg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt fürdas Dezernat 33 – „Ländliche Entwicklung, Bodenordnung“ am Dienstort Soest eine
Sachbearbeitung in der Funktion einerProjektleitung (m / w / d)
Besoldungsgruppen A 10 - 11 LBesO A NRW bzw. Entgeltgruppen 11 -12 TV-L)
Die ausgeschriebene Stelle istunbefristet.
Bei Vorliegen derbeamtenrechtlichen Voraussetzungen kann eine Einstellung imBeamtenverhältnis in ein Amt der Besoldungsgruppe A 10 LBesO A NRWebenso wie eine statusgleiche Übernahme von beamteten Bewerberinnenoder Bewerbern bis zu einem Amt der Besoldungsgruppe A 11 LBesO ANRW erfolgen.
Ansonsten richtet sich dasBeschäftigungsverhältnis nach dem Tarifvertrag für den öffentlichenDienst der Länder (TV-L). Der Einsatz erfolgt als Sachbearbeiterinbzw. Sachbearbeiter in der Entgeltgruppe 11 der Entgeltordnung zumTV-L.
Bewerber / innen, die bereits in der EG 12der EntgeltO bei einem öffentlichen Arbeitgeber eingruppiert sind,können mit dieser Entgeltgruppe übernommen werden.
Entwicklungsmöglichkeiten sind vorhanden.
Das Dezernat 33 „Ländliche Entwicklung, Bodenordnung“ derBezirksregierung Arnsberg mit Standorten in Siegen und Soest istzuständig für die Bearbeitung von ländlichen Bodenordnungsverfahrennach dem Flurbereinigungsgesetz(FlurbG).
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