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Ausbildung Pflegefachmann / -frau (m / w / d)

Ausbildung Pflegefachmann / -frau (m / w / d)

PflegeFachSchule Hannover gGmbH | PFSHGarbsen
Vor 30+ Tagen
Stellenbeschreibung

Ausbildung zum Pflegefachmann / zur Pflegefachfrau

Ab dem 01.01.2020 werden die Ausbildungen Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einer generalisierten Pflegeausbildung zusammengefasst.

Als Träger der Praktischen Ausbildung kommen Krankenhäuser, Altenpflegeheime und ambulante Pflegedienste in Frage. Andere Bereiche der Pflege werden in Pflichtpraktika während der Ausbildung durchlaufen.

Ablauf Ausbildung

Die Ausbildung zum / zur staatlich anerkannten Pflegefachmann / Pflegefachfrau dauert drei Jahre und umfasst mindestens 2400 Unterrichtsstunden. Sie endet mit einer staatlichen Prüfung, die aus einem praktischen, schriftlichen und mündlichen Teil besteht.

Während der Ausbildung wechseln sich Theorie und Praxis in mehrwöchigen Blöcken ab. Der Unterricht erfolgt in Lernsituationen. Lernsituationen strukturieren als thematische Einheit den Unterricht und stellen berufliche Handlungssituationen eines Pflegefachmanns / einer Pflegefachfrau dar.

Inhaltliche Schwerpunkte der Ausbildung

Pflegerische und gesundheitsfördernde Maßnahmen eigenverantwortlich und individuell planen, durchführen und beurteilen

Beraten, schulen und anleiten von Pflegebedürftigen aller Altersgruppen und ihren Angehörigen

Zusammenarbeit im Team und mit anderen Berufsgruppen

Professioneller Umgang mit schwierigen Situationen in der Pflege

Mitwirkung an therapeutischen und diagnostischen Maßnahmen

Lernsituationen ermöglichen die Auseinandersetzung mit beruflichen Problemsituationen und handlungsorientierten Problemlösungsprozessen. Hinzu kommen die übergreifenden Lernbereiche Deutsch / Kommunikation, Englisch / Kommunikation, Politik und Religion.

Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 2500 Stunden, die die Auszubildenden in verschiedenen Bereichen der Pflege absolvieren. Nach einem Orientierungseinsatz beim praktischen Ausbildungsbetrieb, der ein Altenheim, ein ambulanter Dienst oder ein Krankenhaus sein kann, werden die Bereiche

Akutpflege (400 Std.)

ambulante Pflege (400 Std.)

stationäre Langzeitpflege (400 Std.)

Pädiatrie (120 Std.) und

Psychiatrie (120 Std.)

als Pflichteinsätze durchlaufen. Die Einsätze werden nach Absprache mit dem praktischen Ausbildungsbetrieb von der Schule geplant.

Der Auszubildende muss in jedem Einsatz mindestens 10% der Arbeitszeit durch einen ausgebildeten Praxisanleiter angeleitet werden. Als Grundlage hierfür dient das vom Betrieb und der Schule gemeinsam ausgearbeitete Praxiscurriculum.

Zugangsvoraussetzungen

Folgende Voraussetzungen sind für die Ausbildung zum Pflegefachmann / zur Pflegefachfrau notwendig :

Schulabschluss

mindestens ein erweiterter Hauptschulabschluss

oder

ein Hauptschulabschluss nach der neunten Klasse und eine abgeschlossene Ausbildung (mind. 2-jährig) in einem anderen Bereich

Sprachniveau

sehr guter B2-Level in Deutsch, C1 wird bevorzugt

Des Weiteren sind bei Beginn der Ausbildung ein nicht mehr als drei Monate altes ärztliches Zeugnis über die gesundheitliche Eignung und ein amtliches Führungszeugnis, ebenfalls nicht älter als drei Monate, vorzuweisen.

Kosten

Die Ausbildung zum Pflegefachmann / zur Pflegefachfrau wird über ein Umlageverfahren von allen Akteuren der Pflege, dem Land Niedersachsen und den Pflegekassen finanziert. Sie ist daher für den Auszubildenden kostenfrei .