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Einstellungsvoraussetzungen nach § 47 Landeshochschulgesetz (LHG BW)
Die Einstellungsvoraussetzungen für Professoren / innen sind neben einem abgeschlossenen Hochschulstudium, der besonderen Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Promotion nachzuweisen ist, und pädagogischer Eignung in § 47 LHG geregelt. Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt für Professoren auf unserer im Bereich Stellenangebote. Die Berufung in das Beamtenverhältnis richtet sich nach § 49 Abs. 1 in Verbindung mit § 50 Abs. 1 LHG.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Vorsitzenden der Berufungskommission, , der Fakultät Informatik oder die der Hochschule.
Bewerbungen schwerbehinderter Menschen werden bei entsprechender Eignung vorrangig berücksichtigt. Die Hochschule Albstadt-Sigmaringen strebt eine Erhöhung ihres Frauenanteils an und fordert qualifizierte Frauen deshalb ausdrücklich auf, sich zu bewerben. Bewerberinnen können sich mit der Gleichstellungsbeauftragten in Verbindung setzen.
Wir freuen uns über Ihre aussagekräftige Bewerbung in unserem Online-Bewerbungsportal bis zum 01.02..
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