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Hilfskraft als Servicemitarbeiter Casino (m|w|d)

Hilfskraft als Servicemitarbeiter Casino (m|w|d)

ADMIRAL Entertainment Holding Germany GmbHEssen, DE
Vor 16 Tagen
Anstellungsart
  • Vollzeit
Stellenbeschreibung

Starte jetzt deine neue Herausforderung und werde Admiral in unserer Spielhalle. Als Mitarbeiter für Service und Spielerlebnis verbindest du spannende Arbeit mit echter Verantwortung – und das bei einem der führenden Unternehmen der Branche. Mit rund 430 Standorten in Deutschland und rund 2.900 Mitarbeitern steht ADMIRAL für legales Glücksspiel auf höchstem Niveau.

Deine Aufgaben

  • Betreuung unserer Gäste in unkomplizierter Wohlfühlatmosphäre
  • Verantwortung für reibungslose Abläufe und die Einhaltung gesetzlicher Regelungen
  • Ansprechpartner für Lieferanten und Techniker sowie bei Reklamationen

Dein Profil

  • Spaß an der Arbeit mit Menschen und Fingerspitzengefühl für guten Service
  • Vorkenntnisse oder eine Ausbildung in einem ähnlichen Bereich sind nicht erforderlich (Quereinsteiger)
  • Bereitschaft zu Schicht- und Wochenendarbeit
  • Verantwortungsbewusstsein, selbstständige Arbeitsweise und EDV-Grundkenntnisse
  • Führerschein Klasse B zwingend erforderlich
  • Was wir bieten

  • Steuerfreie Schichtzulagen zwischen 20 Uhr und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen z.H.v. 25 % bzw. 50%
  • Unbefristeter Arbeitsvertrag ab dem ersten Tag, krisensicherer Arbeitsplatz mit pünktlicher Bezahlung
  • Gratis Getränke, steuerfreier Kinderbetreuungszuschuss von bis zu 500€
  • Aufstiegsmöglichkeiten innerhalb des Unternehmens (z.B. Technikbeauftragte (m / w / d)), umfangreiches Schulungsangebot
  • Zugriff auf dauerhafte Preisnachlässe bei über 800 Top-Markenanbietern (z.B. in den Bereichen Mobilfunk, Mode, Technik und Haushalt)
  • Vergünstigte Mitgliedschaft in ausgewählten Fitnesseinrichtungen, private und berufliche Unfallversicherung
  • Arbeitskleidung wird bereitgestellt
  • Hinweise für Minderjährige

    Wir möchten Dich darauf hinweisen, dass wir Bewerbungen für diese Stelle seitens Minderjähriger aufgrund der Vorgaben des Jugendschutzgesetzes nicht berücksichtigen können.