In unserer modernen, von der Deutschen Rentenversicherung Nord betriebenen Rehabilitationskliniken suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt am Standort Malente eine / einen
Buchhalter
- in Klinikgruppe (m / w / d)
Die Stelle ist mit mindestens 30 Stunden / Woche zunächst befristet auf zwei Jahre zu besetzen mit der Option der Verlängerung.
Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung (inklusive Zahlungsverkehr und Mahnwesen)AnlagenbuchhaltungBearbeitung sowie Buchung von Ein- und AusgangsrechnungenKontierung und Verbuchung von laufenden GeschäftsvorfällenErstellen von Monats- und JahresabschlüssenFühren der Haupt- und NebenkassenTages- und Monatsabschluss der Haupt- und NebenkassenMitarbeit von Sonderthemen und Projekten der FinanzbuchhaltungSie verfügen über eine erfolgreich abgeschlossene kaufmännische Ausbildung. Vorzugsweise mit dem Schwerpunkt Buchhaltung / RechnungswesenDie rechtzeitige und Termingerechte Bearbeitung der Buchungsvorgänge ist Ihnen selbstverständlichProzesse zu digitalisieren bereitet Ihnen große FreudeSie sind ein Organisationstalent und schaffen es mehrere Arbeitsvorgänge (auch unter hohem Termindruck) parallel zu betreuenSie zeichnet eine strukturierte, selbstständige Arbeitsweise, ein hohes Maß an Eigeninitiative aus und beherrschen den sicheren Umgang mit MS-Office-Anwendungen und den gängigen ToolsDie Bereitschaft sich in die Buchhaltungsverordnungen und Vorschriften der DRV Nord zügig einzuarbeitenEine Teilzeitstelle mit mindestens 30 Stunden pro Woche (befristet auf zwei Jahre mit der Option auf Verlängerung)Eine Bezahlung bis zur Entgeltgruppe EG 6 des TgDRV-Tarifes bei Vorliegen der persönlichen und tariflichen VoraussetzungenEine Betriebliche Altersvorsorge (VBL)Die Zusammenarbeit in einem interprofessionellen und interdisziplinären kollegialen TeamWir unterstützen die Vereinbarkeit von Familie und BerufIm Rahmen des Betriebssportes Nutzung der Sauna / Schwimmbad / GerätetrainingSchwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte haben Vorrang vor Bewerbern gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.
Beschäftigte in „Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden“ (§ 23 Abs. 3 Ziffer 10 Infektionsschutzgesetz) müssen nach dem Masernschutzgesetz einen Immunitätsnachweis gegen Masern vorlegen, wenn diese nach dem 31. Dezember 1970 geboren sind. Den Nachweis bitten wir mit den Bewerbungsunterlagen zu übersenden.