Bachelor of Arts Soziale Arbeit oder Sozialpädagogik mit staatlicher Anerkennung beziehungsweise Diplom- Sozialarbeiter
EG S 11b TVöD
für das Amt für Soziales und Jugend in der Abteilung Soziale Dienste
Das Amt für Soziales und Jugend ist mit über Beschäftigten das größte Amt der Stadtverwaltung und versteht sich als Dienstleister und Partner für die Bedürfnisse der Kinder, Jugendlichen und Familien.
Fachleute der Jugendhilfe arbeiten an über Standorten im ganzen Stadtgebiet. Sie informieren, beraten und unterstützen Familien, Kinder, Jugendliche und Alleinstehende in vielen Fragen des Alltags und vermitteln notwendige Hilfen. Die Aufgabenerfüllung dient dem Ziel, junge Straffällige im Alter zwischen 14 und 21 Jahren in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu fördern und zu unterstützen.
Ihre Aufgaben unter anderem :
Beratung und Betreuung der Beschuldigten und ihrer Bezugspersonen während des gesamten Verfahrens
frühzeitige Prüfung, ob Leistungen der Jugendhilfe in Betracht kommen und bei Bedarf die Einleitung geeigneter Maßnahmen sowie Berichterstattung an das Gericht und die Staatsanwaltschaft über die gewonnenen Erkenntnisse, gegebenenfalls mit einer Stellungnahme zu pädagogisch sinnvollen Konsequenzen / Maßnahmen
Hilfestellung bei persönlichen Schwierigkeiten (zum Beispiel bei Wohnungssuche, Schuldenregulierung, Schulproblemen, Arbeitssuche et cetera)
Frühzeitige Prüfung, ob Diversionsmöglichkeiten in Betracht kommen und Einleitung von Diversionsmaßnahmen
Beratung von Jugendhilfeeinrichtungen, sozialen Diensten und Schulen in Fragen von Jugenddelinquenz sowie die Vernetzung der Jugendhilfe im Strafverfahren mit Anbietern (Träger der Jugendhilfe) beziehungsweise sozialen Diensten im Bezirk
Durchführung von sozialer Gruppenarbeit und anderen ambulanten Maßnahmen gemäß § 10 Jugendgerichtsgesetz (JGG) sowie Bereitschaft zur fachlichen Weiterbildung und Wissenstransfer.
Ihr Profil :
Bachelor of Arts Soziale Arbeit oder Sozialpädagogik mit staatlicher Anerkennung beziehungsweise Diplom- Sozialarbeiter
gute schriftliche und mündliche Ausdrucksweise, insbesondere um fundierte schriftliche und mündliche Stellungnahmen an das Gericht und die Staatsanwaltschaft abgeben zu können
gute Kenntnisse in der Datenverarbeitung
Bereitschaft zu sozialräumlichen Denken mit präventiven Ansätzen
Fähigkeit und Bereitschaft zur Durchführung von sozialer Gruppenarbeit gemäß § 10 JGG; auch in den Abendstunden und am Wochenende
Fähigkeit konzeptionell und vernetzt zu denken sowie Führerschein Klasse B.