Die Generalstaatsanwältin in Düsseldorf stellt für die sechs Staatsanwaltschaften ihres Zuständigkeitsbezirks (Staatsanwaltschaften Düsseldorf, Duisburg, Kleve, Krefeld, Mönchengladbach und Wuppertal) fortlaufend Nachwuchskräfte für den staatsanwaltschaftlichen Dienst ein. Regelmäßig - zur Zeit einmal im Monat - werden insoweit Auswahlgespräche durchgeführt.
Voraussetzungen
Für den staatsanwaltlichen Dienst können Bewerberinnen und Bewerber eingestellt werden, die das zweite juristische Staatsexamen mit mindestens 7,76 Punkten abgeschlossen haben. Ist diese Voraussetzung erfüllt, erfolgt unter Berücksichtigung der weiteren individuellen Qualifikationen der Bewerberinnen und Bewerber eine Einladung zum Vorstellungsgespräch.
Befristet bis zum 31.12.2025 können im Einzelfall auch solche Bewerberinnen und Bewerber zu einem Auswahlgespräch eingeladen werden, die mindestens 7,0 Punkte im zweiten juristischen Staatsexamen erreicht haben und über besondere Erfahrungen oder Kenntnisse im Bereich der Strafrechtspflege verfügen. Hierzu zählen insbesondere eine mit Erfolg bei einer Staatsanwaltschaft abgeleistete Referendarstation, besondere Studienleistungen im Bereich der Strafrechtspflege oder einschlägige Erfahrungen im Rahmen einer beruflichen Vortätigkeit (z.B. als Strafverteidigerin / Strafverteidiger, Amtsanwältin / Amtsanwalt oder Rechtspflegerin / Rechtspfleger).
Die weiteren Voraussetzungen für den staatsanwaltlichen Probedienst in Nordrhein-Westfalen sind :
- Deutsche / Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes
- Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes
- Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht
- geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
- bedenkenloses Führungszeugnis
- Höchstaltersgrenze gemäß § 14 Absatz 3 LBG NRW
Bewerbung
Die Bewerbung ist an die Generalstaatsanwältin in Düsseldorf, Sternwartstraße 31, 40223 Düsseldorf, zu richten.
Sie sollte mindestens folgende Angaben enthalten, soweit sich diese nicht bereits aus dem Lebenslauf ergeben :
Familienname (ggfs. Geburtsname), Vorname, Geburtsdatum und -orteine Einverständniserklärung zur Beiziehung der Personalakten unter Angabe des Aktenzeichens und der personalaktenführenden Behördeeine Einverständniserklärung zur Speicherung der für das Bewerbungsverfahren relevanten personenbezogenen DatenBewerbungsunterlagen
Der Bewerbung sollten die üblichen Unterlagen - Zeugnisse in einfacher Ablichtung - beigefügt werden, namentlich
ein tabellarischer LebenslaufZeugnisse der 1. und 2. juristischen StaatsprüfungBescheinigung des Landesjustizprüfungsamtes über die Einzelergebnisse der 2. juristischen Staatsprüfungalle Zeugnisse der Arbeitsgemeinschaften und Ausbildungsstationenein Abiturzeugnisggfs. weitere Zeugnisse (z.B. Promotion und andere Zertifikate)Der Vorstellungstermin
Das Auswahlverfahren für den staatsanwaltlichen Dienst wird in Gestalt eines strukturierten Einzelgesprächs (=Interview) durchgeführt.Die Einladung erfolgt in der Regel telefonisch, so dass es sehr wichtig ist, bei der Bewerbung eine Telefonnummer (ggfs. unbedingt auch die Mobiltelefonnummer) anzugeben, unter der die Bewerberin / der Bewerber tagsüber erreichbar ist.An dem etwa 60 Minuten dauernden Einzelgespräch nehmen regelmäßig die Generalstaatsanwältin, ihr ständiger Vertreter, ein(e) Leiter(in) einer Staatsanwaltschaft aus dem hiesigen Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf, die Gleichstellungsbeauftragte sowie ein Mitglied der Personalvertretung teil.Inhaltlich bezieht sich das Einzelgespräch u.a. auf Aspekte des bisherigen Lebensweges, persönliche Eigenschaften sowie Ansichten und Einstellungen zu Fragen des staatsanwaltlichen Tätigkeitsbereichs. Hierbei können aber auch kleinere Fallbeispiele mit Problem- und Konfliktsituationen aus dem beruflichen Alltag erörtert werden.Nach erfolgter Einstellung
Bewerberinnen und Bewerber für den staatsanwaltlichen Dienst werden unter Übernahme in das Richterverhältnis auf Probe (§ 12 Abs. 1 DRiG) eingestellt. Die Probezeit dauert regelmäßig drei Jahre (§ 10 Abs. 1 DRiG). Während der Probezeit besteht die Möglichkeit der Teilnahme an einem Laufbahnwechsel (Staatsanwältin / Staatsanwalt - Richter / in).Für die Dauer der Tätigkeit bei einer Staatsanwaltschaft führen Richterinnen und Richter auf Probe die Bezeichnung "Staatsanwältin" oder "Staatsanwalt" (§ 19a Abs. 3 DRiG).Richterinnen und Richter auf Probe erhalten Dienstbezüge nach Besoldungsgruppe R 1 (LBesG NRW). In Krankheits-, Geburts- und Todesfällen werden Beihilfen nach Maßgabe der nordrhein-westfälischen Beihilfenverordnung (BVO NRW) gewährt.