In der Stadt Lauta ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Position als
Fachbedienstete/r für Finanzwesen (m/w/d)
(Kämmerin/Kämmerer)
zu besetzen.
Ihr Arbeitsgebiet
Ihr Profil
Wir bieten
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen mit Lebenslauf, Übersicht über die bisherigen Tätigkeiten, Kopien von Zeugnissen, Referenzen und einem Lichtbild senden Sie bitte bis Lauta
Personalabteilung
K.-Liebknecht-Str. 18
Lauta
Elektronische Bewerbungen richten Sie an:
PDF-Dokument (max. 15 MB).
Andere Dateiformate, wie z. B. Word- oder Bilddateien, können aus internen sicherheitsrelevanten Vorgaben nicht bearbeitet und die Bewerbung im Auswahlverfahren somit nicht berücksichtigt werden.
Weitere Hinweise:
Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerber (m/w/d) werden bei gleicher Eignung, Leistung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Der Bewerbung ist ein Nachweis über die Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Erstattung von Auslagen oder Bewerbungskosten nicht erfolgen kann. Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber datenschutzrechtlich vernichtet. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen erfolgt nur, wenn der Bewerbung ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag beigefügt ist.Datenschutz bei Bewerbungen und im Bewerbungsverfahren:
Zum Zwecke der Abwicklung von Bewerbungsverfahren erheben und verarbeiten wir personenbezogene Daten von Bewerbern. Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Bewerber entsprechende Bewerbungsunterlagen auf dem elektronischen Wege, beispielsweise per E-Mail oder über ein Kontaktformular an uns übermittelt. Schließen wir mit einem Bewerber einen Anstellungsvertrag, so werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Schließen wir mit dem Bewerber keinen Anstellungsvertrag, so werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Die Stellenausschreibung steht Ihnen HIER zum Download bereit...
Fachbediensteter fr Finanzwesen mwd KmmerinKmmerer • Lauta