Ausbildung Feuerwehrmann/-frau (mittlerer Dienst) (m/w/d)
Die Landeshauptstadt Kiel sucht zum 1. April 2025 Nachwuchskräfte im feuerwehrtechnischen Dienst für die beamtenrechtliche Ausbildung als Brandmeisteranwärter*in.
Ein Gebäude steht in Flammen? Hochwasser und Überschwemmungen bringen Menschen in Gefahr? Bei Chemieunfällen treten Gifte aus?
Für solche Notfälle gibt es die Feuerwehr. Auch das große Feuerwerk am Ende der Kieler Woche findet unter ihrer Aufsicht statt.
Aufgabe der Feuerwehr ist, bei jedem Wetter und zu jeder Tages- und Nachtzeit Gefahrenquellen zu beseitigen, sowie über Gefahren und deren Vermeidung aufzuklären.
Menschen und Tiere müssen gerettet, geborgen und geschützt werden und Sachgüter müssen gesichert werden. Ist über die Nummer 112 ein Notruf eingegangen, besetzen die Feuerwehrbeamt*innenbinnen kürzester Zeit die Einsatzfahrzeuge, legen ihre Schutzausrüstung an und fahren, meistens mit Blaulicht und Signalhorn, zur Schadensstelle.
Voraussetzungen
mindestens erster allgemeinbildender Schulabschluss (ESA)
Nachweis
eines für die Feuerwehr geeigneten Gesellenbriefes, oder
oder eine Abschlussprüfung im Sinne des 37 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes (duale Berufsausbildung)
oder eine abgeschlossene schulische Ausbildung an einer beruflichen Schule, soweit hiermit ein mittlerer Bildungsabschluss, ein Realschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsstand erreicht oder eine Berufsausbildung abgeschlossen wurde
Führerschein Klasse B
Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Ernennung zum*zur Beamt*in
Deutsches Schwimmabzeichen in Silber, nicht älter als 2 Jahre (kann im Laufe des Auswahlverfahrens nachgereicht werden)
Sehhilfenstärke von + / - 3 Dioptrien darf nicht überschritten werden
uneingeschränkte Feuerwehrdiensttauglichkeit (gesundheitliche und körperliche Eignung)
technisches Verständnis
Teamfähigkeit
Flexibilität
Ausführliche Informationen zum Berufsbild findest du hier.
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